Geldstrafen deutlich erhöht Topverdiener zahlen mehr
15.10.2008, 14:08 UhrSpitzenverdiener müssen künftig nach Straftaten höhere Geldstrafen bezahlen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett, wie das Justizministerium in Berlin mitteilte. Demnach steigt die höchstmögliche Geldstrafe für eine Einzeltat von derzeit 1,8 Millionen auf 7,2 Millionen Euro, bei mehreren Straftaten von 3,6 Millionen auf 14,4 Millionen Euro. Hintergrund ist die im Gesetz vorgesehene Vervierfachung der Höchstgrenze eines Tagessatzes von 5000 auf 20.000 Euro. Ein Tagessatz entspricht in der Regel dem Nettoeinkommen, das dem Täter an einem Tag zur Verfügung steht.
Mit der Anhebung werde sichergestellt, "dass auch Spitzenverdiener angemessen erfasst werden können", erklärte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Gerichte können bei einer Einzeltat maximal 360, bei mehreren Taten höchstens 720 Tagessätze verhängen. Dabei bemisst sich die Anzahl der Tagessätze nach dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat, während die Höhe des einzelnen Tagessatzes die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters widerspiegelt. Nach der Neuregelung müsste beispielsweise ein Spitzenmanager mit sechs Millionen Euro netto im Jahr bei einer Verurteilung zu 300 Tagessätzen fünf Millionen Euro Strafe zahlen - statt derzeit 1,5 Millionen Euro.
Die Last soll ordentlich wiegen
Zypries verwies darauf, dass mit der Anhebung auf 20.000 Euro der Einkommensentwicklung der vergangenen 30 Jahre Rechnung getragen werde. Nach Erhebung des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der Bezieher von Einkommen deutlich über der Tagessatzhöchstgrenze von 5000 Euro seit 1974 um mehr als das Achtfache an. Nach dem Tagessatzsystem solle eine Geldstrafe einen Täter mit einem sehr hohen Einkommen genauso schwer treffen wie einen Normal- oder Geringverdiener, erklärte die Ministerin. Übersteige das tägliche Nettoeinkommen aber die derzeitige 5000-Euro-Obergrenze, sei diese so genannte Belastungsgleichheit nicht mehr gewährleistet.
Zypries hob zudem hervor, der Gesetzentwurf ändere nichts an der geltenden Rechtslage, wonach bei besonders schweren Taten eine Freiheitsstrafe zu verhängen sei. "Es geht also nicht darum, dass sich Täter von einer an sich gebotenen Freiheitsstrafe 'freikaufen' können."
Quelle: ntv.de