Guttenberg entgeht Gegenüberstellung Um Kundus wird es dunkel
19.08.2010, 18:18 Uhr
Bei dem Angriff starben etliche Zivilisten.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die Opposition erleidet in ihren Bemühungen um die Aufklärung des Bombenangriffs in Kundus herbe Rückschläge. Die Bundeswehr stellt das Disziplinarvergehen gegen Oberst Klein ein, und der Bundesgerichtshof verhindert einen für Verteidigungsminister zu Guttenberg unangenehmen Auftritt im Kundus-Untersuchungsausschuss.
Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Luftangriff von Kundus läuft die Suche nach den genauen Umständen des Bombardements ins Leere. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg sich nicht einer Gegenüberstellung mit dem ehemaligen Bundeswehr-Generalinspekteur Schneiderhan vor dem Untersuchungsausschuss zur Kundus-Affäre stellen muss. Unterdessen ist der verantwortliche Bundeswehroberst Georg Klein auch dienstrechtlich entlastet worden. Die disziplinarischen Vorermittlungen wurden eingestellt, wie das Heer mitteilte. Die Opposition kritisierte die Entscheidung heftig.

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg während seines Besuchs der Foto-Ausstellung "Kunduz 4. September 2009".
(Foto: picture alliance / dpa)
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies eine Klage der Opposition im Untersuchungsausschuss zur Kundus-Affäre zurück. Die Ausschussminderheit aus Vertretern der drei Parteien SPD, Grüne und Linke scheiterte so mit ihrem Versuch, eine Gegenüberstellung von Guttenberg mit dem ehemaligen Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, und dem einstigen Staatssekretär des Verteidigungsministeriums, Peter Wichert, zu erzwingen. Mit der Gegenüberstellung wollten SPD, Grüne und Linke Widersprüche in den Aussagen von Guttenberg, Schneiderhan und Wichert klären, die alle bereits vor dem Ausschuss ausgesagt hatten. Mit ihrer Mehrheit im Ausschuss hatten Union und FDP den Antrag auf Gegenüberstellung aber abgelehnt.
Der Bundesgerichtshof erklärte, dem Antrag der Ausschussminderheit auf eine Gegenüberstellung müsse nicht stattgegeben werden. Die Ausschussminderheit habe auch nicht die Befugnis, dies gerichtlich überprüfen zu lassen.
Bundeswehr entlastet Klein
Unterdessen hat nach der Bundesanwaltschaft auch die Bundeswehr die Ermittlungen gegen Oberst Klein eingestellt. Klein hatte in der Nacht zum 4. September vergangenen Jahres den Befehl zum Bombardement von zwei entführten Tanklastern in Nordafghanistan gegeben. Dabei gab es nach offiziellen Angaben 102 Tote und Verletzte. Die zuständigen Stellen des Heeres hatten geprüft, ob Klein gegen die zum Zeitpunkt des Bombardements geltenden nationalen und internationalen Einsatzregeln verstoßen habe. Es hätten sich aber keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben, teilte das Pressezentrum des Heeres mit.

Der deutsche Oberst Georg Klein im September 2009 in Kundus.
(Foto: AP)
In der Sache hatte zuvor auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen Klein ermittelt. Das Verfahren wurde am 16. April eingestellt. Soldaten könnten wegen der Tötung von Zivilisten nicht strafrechtlich verfolgt werden, solange dies im Rahmen "völkerrechtlich zulässiger Kampfhandlungen" geschehe, hatte die Bundesanwaltschaft diese Entscheidung begründet.
Opposition attackiert zu Guttenberg
Die Bundestagsopposition hält den Freispruch für einen Fehler. "Das passt nicht zusammen", sagte der SPD-Verteidigungspolitiker Rainer Arnold. "Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg muss erklären, wie er den Einsatz für unangemessen erklärt und gleichzeitig alles disziplinarisch in Butter ist. Aus falsch darf nicht richtig werden."
Der Grünen-Abgeordnete Omid Nouripour erklärte, es gehe nicht um die Person von Klein. Aber: "Die Begründung des Ministeriums nach mehr als elf Monaten Prüfung eines Disziplinarverfahrens ist hoch widersprüchlich. Alle haben doch selbst zugegeben, dass es Verfahrensfehler gegeben hat."
Quelle: ntv.de, dpa