Politik

Verbraucherschutzgesetz Union blockiert im Bundesrat

Ungeachtet des Öko-Skandasl hat die Union das von der rot-grünen Bundesregierung geplante Verbraucherinformationsgesetz mit ihrer Mehrheit im Bundesrat blockiert. Die Länderkammer lehnte auch ein Vermittlungsverfahren ab.

In der Begründung des Bundesrats für die Zustimmungsverweigerung hieß es, dass das mit dem Gesetzesvorhaben verfolgte Ziel, den Verbrauchern mehr Information und Transparenz zu verschaffen, zwar grundsätzlich begrüßt werde. Dieses Ziel werde mit dem vorliegenden Entwurf jedoch nicht erreicht.

Das Gesetz ist ein zentrales Reformprojekt von Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) zum Verbraucherschutz. Dem Entwurf zufolge soll jeder Verbraucher bei Behörden das Recht auf freien Zugang zu Informationen unter anderem über Lebensmittel bekommen.

Künast hatte in der Debatte an die Unionsländer appelliert, zumindest den Vermittlungsweg zu wählen: "Wer Verbraucherschutz will, muss an diesem Tag mindestens den Vermittlungsausschuss anrufen " Bayerns Verbraucherminister Eberhard Sinner (CSU) lehnte das ab. Zwischen beiden Politikern kam es zu einem Schlagabtausch über die bessere Verbraucherpolitik. Künast kündigte an, dass nun die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen wird.

Vermittlung bei Verbraucherschutzgesetz

Das Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes geht in die Vermittlung; hier rief der Bundesrat den Ausschuss an. Der Entwurf sieht die Gründung eines Bundesinstituts für Risikobewertung und eines Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor. Beide Behörden befinden sich bereits in der Aufbauphase. Mit ihnen wird die Risikobewertung vom Risikomanagement getrennt. Das soll für mehr Transparenz und Effizienz beim Verbraucherschutz sorgen.

Staatsanwaltschaft entlastet GS agri

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg fand unterdessen bei den Ermittlungen gegen das Futtermittel-Unternehmen GS agri keine Anhaltspunkte dafür, dass es bewusst Nitrofen belastetes Getreide gekauft oder bewusst Nitrofen belastete Futtermittel verkauft hat. Das sagte der Sprecher der Ermittlungsbehörde, Gerhard Kayser, in Oldenburg.

Dennoch ordnete das niedersächsische Landwirtschaftsministerium die Stilllegung des Öko-Bereichs von GS agri an. Außerdem wolle man für den gesamten Betrieb die nach dem Futtermittelgesetz erteilte Genehmigung zurückziehen, sagte Landwirtschaftsminister Uwe Bartels in Oldenburg. Eine entsprechende Verfügung sei dem Unternehmen in Emstek zugestellt worden.

Nitrofen in NRW

Nach drei positiv getesteten Futterproben ist jetzt auch in Nordrhein-Westfalen Nitrofen in drei Proben von Hähnchenfleisch nachgewiesen worden. Wie ein Sprecher des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums berichtete, seien bei Proben aus einem Hähnchenmastbetrieb mit rund 600 Tieren Konzentrationen des verbotenen Pflanzenschutzmittels zwischen 1,0 und 1,5 Milligramm pro Kilogramm Fettgewebe gemessen worden. Alle Tiere seien geschlachtet, das Fleisch sichergestellt und vernichtet worden.

Auch in Eiern aus Sachsen-Anhalt wurden Nitrofen-Spuren entdeckt. Es handele sich um einen Betrieb mit ökologischer und konventioneller Legehennenhaltung. In den Eiern aus konventioenller Produktion sei allerdings kein Nitrofen gefunden worden. Der Betrieb habe Futterlieferungen von GS agri bekommen.

Task Force nahm Arbeit auf

Zur Aufklärung des Nitrofen-Skandals hat die neue Task Force von Bund und Ländern ihre Arbeit aufgenomen. Sie soll zunächst feststellen, wohin möglicherweise mit dem Pflanzenschutzgift belastete Lebens- oder Futtermittel geliefert wurden. Außerdem sollen vier länderübergreifende Arbeitsgruppen Schwachstellen bei den Öko-Kontrollstellen aufdecken, Änderungen im Lebensmittelrecht vorschlagen und die Aufklärung im Lebensmittel- und Futterbereich länderübergreifend koordinieren.

Diese Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen waren am Donnerstag bei einem Treffen von Künast mit Länderkollegen beschlossen worden.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Lebensmittelrecht geändert werden. Nach einer Sondersitzung des Bundestagsagrarausschusses in Berlin sagte die Verbraucherschutzministerin, bislang gebe es im Lebensmittelrecht bei möglicherweise gesundheitsgefährdenden Funden keine Meldepflicht. Die Unternehmen seien nur zu Rückrufaktionen verpflichtet. Die Regierung prüfe nun, ob die Meldepflicht im Lebensmittelrecht verankert werden müsse.

Quelle: ntv.de

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