Politik

Gesetz zu Ehegattensplitting für Homo-Ehen kommt Union setzt Karlsruher Vorgaben um

Nach und nach setzt sich die Einsicht durch: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften müssen gleichgestellt werden.

Nach und nach setzt sich die Einsicht durch: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften müssen gleichgestellt werden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können schon bald die Steuervorteile genießen, die heterosexuelle Ehepartner eingeräumt bekommen. Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts will nun die Union, nach langer Weigerung, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen.

Die Unionsfraktion reagiert auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting. In einer Sondersitzung beschlossen die Abgeordneten von CDU und CSU mit drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung, bereits in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Vorgaben der Karlsruher Richter berücksichtigt.

Das Gericht hatte die steuerliche Ungleichbehandlung von homosexuellen Lebenspartnerschaften beim Ehegattensplitting für verfassungswidrig erklärt. Bisher hatte sich die Union gegen die steuerliche Gleichstellung von Homo-Paaren mit der Ehe gesperrt.

Selbst Geis gibt klein bei

Noch am Freitag soll es eine Abstimmung der zuständigen Ressorts geben. Am Mittwoch soll dann das Bundeskabinett entscheiden. Der Koalitionspartner FDP ist schon lange für die Gleichstellung von Homosexuellen, war mit dieser Haltung aber an der Union gescheitert.

Selbst der CSU-Politiker Norbert Geis - einer der schärfsten Kritiker der völligen Gleichstellung von Homosexuellen - sprach sich für die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils für Homo-Paare aus. "Wir werden dieses Urteil umsetzen", sagte er. Eine völlige Gleichberechtigung schwuler und lesbischer Paare bei der Adoption lehnte er allerdings entschieden ab.

Quelle: ntv.de, dpa

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