Politik

Hohe Haftstrafe möglich Urteil im Schreiber-Prozess

Im Steuerprozess gegen den Waffenlobbyisten Schreiber spricht das Landgericht Augsburg heute sein Urteil gegen den 76-Jährigen. Schreiber soll für Waffengeschäfte zwischen 1988 und 1993 rund 32 Millionen Euro an Provisionen erhalten und nicht versteuert haben.

Schreibers Anwälte wollen notfalls Revision gegen das Urteil einlegen.

Schreibers Anwälte wollen notfalls Revision gegen das Urteil einlegen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Im Steuerprozess gegen den Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber spricht das Landgericht Augsburg heute sein Urteil. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der 76-Jährige neuneinhalb Jahre hinter Gitter. Sie wirft ihm vor, für Waffengeschäfte zwischen 1988 und 1993 rund 32 Millionen Euro an Provisionen erhalten und nicht versteuert zu haben. Bereits vor der Urteilsverkündung hatte die Verteidigung angekündigt, bei einer Verurteilung vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am vergangenen Montag neuneinhalb Jahre Haft wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsgewährung gefordert, die Verteidigung beantragte einen Freispruch. Ihrer Ansicht nach war die Anklage im Prozess "in fast allen Punkten gescheitert". Von allen ursprünglich angeklagten Punkten sei nur die Steuerhinterziehung übrig geblieben, sagte Schreibers Verteidiger Jan Olaf Leisner.

Tatsächlich fiel die Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft überraschend hoch aus, nachdem im Verlauf des Prozesses eine Reihe von Vorwürfen fallen gelassen oder gemildert werden mussten. Staatsanwalt Marcus Paintinger betonte jedoch, Schreiber habe "Maßlosigkeit und persönliche Raffgier" an den Tag gelegt. Er habe bis heute keinerlei Schuldeingeständnis gezeigt und noch nicht mal seine Steuerschuld beglichen. "Zu seinen Gunsten spricht nur, dass er nicht vorbestraft ist und 76 Jahre alt ist", sagte Paintinger. Es handle sich um besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung.

"Nicht mal ein Rohrkrepierer"

Schreiber ist eine der Schlüsselfiguren der CDU-Parteispendenaffäre. Der Rüstungslobbyist hatte sich 1995 nach der Durchsuchung seines Hauses im oberbayerischen Kaufering zunächst in die Schweiz abgesetzt. Als 1999 gegen ihn ein internationaler Haftbefehl wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ergangen war, flüchtete Schreiber nach Kanada. Dort entzog er sich mit allen rechtlichen Möglichkeiten zehn Jahre lang seiner Auslieferung nach Deutschland. Von Kanada aus kündigte er mehrfach sensationelle Enthüllungen über die deutsche Politik an. Im Prozess blieben diese jedoch aus. "Die immer wieder angekündigten platzenden Bomben haben nicht mal zum Rohrkrepierer getaugt", merkte Staatsanwalt Paintinger am Montag süffisant an.

Die Staatsanwaltschaft warf Schreiber vor, aus Flugzeug- und Panzergeschäften nach Thailand, Kanada und Saudi-Arabien über ein System von Scheinfirmen und Schweizer Tarnkonten rund 64,7 Millionen Mark (33 Millionen Euro) Provisionen kassiert und nicht versteuert zu haben. So soll er mehr als 7,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Außerdem habe er den früheren Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls (CSU) mit 3,8 Millionen Mark (1,95 Millionen Euro) bestochen, was von der Anklage als strafbare Vorteilsgewährung bewertet wurde.

Schreibers Anwalt Leisner bezifferte die Summe der hinterzogenen Steuern dagegen auf lediglich 1,2 Millionen Mark. Das Geld stehe allerdings nicht dem deutschen, sondern dem kanadischen Fiskus zu, so dass sich Schreiber in Deutschland deshalb nicht strafbar gemacht habe. Der Angeklagte hat seit 1973 auch einen kanadischen Pass und steuerte zeitweise seine Geschäfte aus dem nordamerikanischen Land. Selbst wenn die Steuern in Deutschland hinterzogen worden sein sollten, läge der Strafrahmen nach Ansicht der Verteidiger nur bei drei Jahren und acht Monaten Gefängnis.

Quelle: ntv.de, AFP/rts/dpa

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