Politik

Kurzer Motassadeq-Prozess Urteil im "oberen Bereich"

Im dritten Prozess gegen den Terrorhelfer Mounir el Motassadeq soll bereits am Montag das Urteil fallen. Der 32-jährige Marokkaner, der zuletzt zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war, muss nach einem verschärfenden Schuldspruch des Bundesgerichtshofes mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren rechnen. "Es ist erheblich etwas zu erwarten", sagte der Vorsitzende Richter beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg, Carsten Beckmann, am Freitag. Zuvor hatte die Verteidigung zum Auftakt des neuen Prozesses die Aussetzung des Verfahrens beantragt.

Motassadeq brach erstmals seit mehreren Jahren sein Schweigen und beteuerte, im Vorfeld nichts von den Anschlägen am 11. September 2001 gewusst zu haben. "Ich schwöre bei Gott, dass ich nicht wusste, dass die Attentäter in Amerika sind", rief er sichtlich erregt während der Verhandlung. Die deutschen Gerichte hätten Phantasie-Urteile gegen ihn gefällt. "Aber die Tatsache, die Wahrheit, wollen Sie nicht hören", betonte er. Motassadeq hatte sich zwar im ersten Prozess geäußert, seit Beginn des zweiten Verfahrens vor einigen Jahren aber keine Aussage mehr gemacht.

Haftentlassung gefordert

Die Hamburger Richter verhandeln über eine härtere Strafe für den Marokkaner, der die Todespiloten vom 11. September 2001 unterstützt hatte. Der 32-Jährige muss mit bis zu 15 Jahren Haft rechnen, nachdem ihn der BGH im November wegen Beihilfe zum Mord in Hunderten Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen und damit das ursprüngliche Urteil verschärft hatte. Ein Strafmaß setzten die Karlsruher Richter nicht fest, sondern verwiesen den Fall dazu an das Hamburger Gericht zurück. Die Hamburger Richter hatten den neuen Prozess ursprünglich bis Anfang Februar terminiert.

Zum Auftakt der Verhandlung am Freitag beantragten Motassadeqs Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens. Rechtsanwalt Ladislav Anisic rügte, der verhandelnde 7. Strafsenat sei allein für diesen Prozess eingerichtet worden. Solche Ausnahmegerichte verstießen aber gegen die Verfassung. Verteidiger Udo Jacob begründete einen weiteren Aussetzungsantrag mit einer Beschwerde Motassadeqs, die noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Zudem forderten die Anwälte, ihren Mandaten aus der Haft zu entlassen.

Bundesanwalt erwartet Urteil im oberen Bereich

Bundesanwalt Walter Hemberger wies die Vorwürfe zurück und begründete das Vorgehen damit, dass die Kapazitäten des Hamburger Gerichts mit der inzwischen dritten Verhandlung über den Fall durch einen jeweils neuen Senat langsam erschöpft seien. Der neue Strafsenat sei eingerichtet worden, um über den Fall in angemessener Zeit zu verhandeln, erklärte er. Er erwarte ein Urteil im oberen Bereich des Strafmaßes von bis zu 15 Jahren Haft.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat über den Fall Motassadeq bereits zwei Mal verhandelt und ihn einmal zu 15 und später nur noch zu sieben Jahren Haft verurteilt. Beide Urteile hob der BGH jedoch wieder auf.

Bei den Anschlägen am 11. September 2001 waren knapp 3.000 Menschen getötet worden. Die Attentäter steuerten gekaperte Passagierflugzeuge in beide Türme des World Trade Centers in New York und in das US-Verteidigungsministerium in Washington. Ein viertes entführtes Flugzeug brachten die Passagiere über unbewohntem Gebiet zum Absturz. Der BGH sieht es als erwiesen an, dass Motassadeq die Attentäter organisatorisch unterstützte und ihnen damit den Rücken freihielt.

Quelle: ntv.de

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