Politik

Trotz eigener Betreuungsarbeit Vater voll unterhaltspflichtig

Auch wenn die Eltern nach einer Scheidung ihre Kinder abwechselnd betreuen, bleibt die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt grundsätzlich bei einem Partner. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Denn normalerweise trage nur ein Elternteil die Hauptlast, heißt es in der Begründung. Teilen sich Vater und Mutter dagegen die Betreuungsarbeit zur Hälfte, dann sind sie - entsprechend ihren Einkommensverhältnissen - wechselseitig zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. (Az: XII ZR 161/04 vom 28. Februar 2007)

Im konkreten Fall hatte der Vater sich zu gut einem Drittel der Zeit um die Zwillinge gekümmert, überwiegend waren die Mädchen aber bei der Mutter. Der Vater, der zudem für die ältere Tochter sorgte, wollte deshalb seine monatlichen Zahlungen von knapp 300 Euro an die Ex-Frau einstellen. Dem folgte das Karlsruher Gericht nicht: So lange das Schwergewicht der Betreuung bei der Mutter liege, bleibe der Vater auch bei einem solchen Rotationsmodell zur Zahlung verpflichtet.

Wer der Hauptverantwortliche ist, beurteilt sich laut BGH vor allem nach dem Zeitfaktor. Hier waren die Zwillinge alle zwei Wochen von Mittwoch bis Sonntagabend und in den Ferien zur Hälfte beim Vater. Für die ältere Tochter, die überwiegend beim Vater lebt, ist laut BGH die Mutter ihrerseits zur Zahlung von Betreuungsunterhalt an den Vater verpflichtet.

Quelle: ntv.de

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