Politik

Vermögensabschöpfung Vermögensstrafe verfassungswidrig

Vor knapp zehn Jahren als Schlag gegen die organisierte Kriminalität gefeiert, jetzt verfassungswidrig: die "Vermögensabschöpfung" war von Anfang an umstritten. Vor allem bei Bandenhelerei, Geldwäsche und Drogendelikten sollte dieser Paragraf abschreckend wirken, denn er ermöglichte es, Verurteilten ihr gesamtes Vermögen abzunehmen. "Es ist das schönste, den Straftätern das Geld wegzunehmen", so Christian Hütte, Leiter der Dienststelle Finazermittlungen beim Landeskriminalamt Hamburg.

Nun hatte ein Drogenhändler mit seiner Klage gegen den Vermögenseinzug Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisher höchste Vermögensstrafe von 600.000 DM (etwa 300.000 Euro) nebst einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren durch das Landgericht Hamburg für rechtswidrig. Die Art der Strafe sowie deren Umfang seien zu unbestimmt.

So sei nicht genau geregelt, wann die Strafrichter überhaupt die bei kriminellen Gelddelikten vorgesehene Strafe verhängen sollten. Außerdem ist als Obergrenze nur das Vermögen des Verurteilten genannt, welches die Richter durch Schätzung ermitteln dürften. Die Höhe der Vermögensstrafe sei für die Bürger nicht hinreichend vorhersehbar. Das Grundgesetz stelle aber bei gravierenden Strafen hohe Anforderungen an die Vorhersehbarkeit. Auch in die Grundrechte der Betroffenen werde zu stark eingegriffen. Daher sei das Gesetz nichtig.

Obwohl seit seiner Einführung überhaupt bisher lediglich 13-mal angewandt, wurden 2000 8,6 Mio. DM ( 4,4 Mio. Euro) und im Jahr darauf sogar 13,2 Mio. DM ( 6,7 Mio. Euro) sichergestellt.

Drei der acht Verfassungsrichter halten dennoch den umstrittenen Paragrafen 43 a Strafgesetzbuch für rechtmäßig: Eine Obergrenze nähme der Strafe die bei gewinnorientierter Kriminalität erforderliche Wirkung. Christian Hütte formuliert es etwas klarer: "Mit dem wunderbaren Instrument Vermögensabschöpfung sollen die Straftäter auch in der Zukunft da getroffen werden, wo es ihnen besonders wehtut - beim Geld. "

Quelle: ntv.de

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