Urabstimmungen laufen Verstoß gegen Friedenspflicht?
25.04.2002, 00:01 UhrIm Tarifkonflikt in der Metall- und Elektroindustrie sind die Arbeitgeber aus Berlin und Brandenburg jetzt vor Gericht gezogen. Sie reichten beim Arbeitsgericht Berlin einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen die laufenden Urabstimmungen ein.
Verbandsgeschäftsführer Hartmann Kleiner warf der IG Metall vor, gegen die Friedenspflicht zu verstoßen. Das Gericht will am Montag über den Antrag verhandeln.
Unterdessen entscheiden in den Tarifgebieten Berlin-Brandenburg und Baden-Württemberg entscheiden rund 200.000 Beschäftigte über einen Arbeitskampf. Dazu hatte am Dienstag der Vorstand der IG Metall aufgerufen.
Zuvor hatte die Gewerkschaft die Tarifverhandlungen für die 3,6 Millionen Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in allen Tarifbezirken für gescheitert erklärt. Der Vorstand geht fest davon aus, dass die Mehrheit der Metaller für einen Ausstand votieren wird.
Nach den bisherigen Planungen soll der Streik am 6. Mai beginnen. Nach der Beendigung der Urabstimmung am 30. April soll am 2. oder 3. Mai erneut der IG-Metall-Vorstand zusammentreten um zu entscheiden, wo gestreikt wird. Über die Dauer des Ausstandes gibt es keine Festlegung.
Die IG Metall fordert für die Beschäftigten 6,5 Prozent mehr Geld, strebt faktisch aber eine "Vier vor dem Komma" an. Die Metall-Arbeitgeber hatten zuletzt für zwei Monate eine Pauschale von insgesamt 190 Euro und 3,3 Prozent höhere Einkommen ab dem 1. Mai für die folgende Laufzeit von 13 Monaten angeboten. Für ein höheres Angebot gebe es keinerlei Spielraum, hatte der Arbeitgeberverband Gesamtmetall dazu erklärt.
Quelle: ntv.de