Schonvermögen wird erhöht Vertrag soll am 23. Oktober stehen
14.10.2009, 13:19 Uhr
Die große Koalitionsrunde traf sich in der Berliner Landesvertretung von NRW. Hier der hessische Ministerpräsident Roland Koch, Bundeskanzlerin Angela Merkel und FDP-Chef Guido Westerwelle.
(Foto: dpa)
Die Koalitionsverhandlungen sollen am Freitag der kommenden Woche beendet werden. Bereits beschlossen ist, dass die Zuverdienstgrenzen für Hartz-IV-Empfänger sowie das Schonvermögen für die Altersvorsorge erhöht werden.
Union und FDP wollen ihre Koalitionsverhandlungen bis zum Freitag der kommenden Woche abschließen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Auch der Ressortzuschnitt der neuen Bundesregierung und die Besetzung der Ministerposten sollen am 23. Oktober geklärt sein.
Bei ihrem dritten Treffen legte die Koalitionsrunde auch den Ablauf der Klausurberatungen am Wochenende fest. Danach trifft sich die große Runde am Freitagnachmittag um 14.00 Uhr. Dann sollen die Ergebnisse aller Arbeitsgruppen unter die Lupe genommen werden.
Da sich abzeichnet, dass sich einzelne Streitfragen nur im kleinen Kreis lösen lassen, wird die große Arbeitsgruppe am Samstagnachmittag zunächst auseinandergehen. Dann besteht Zeit, dass die drei Parteivorsitzenden - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), FDP-Chef Guido Westerwelle und der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) - Einzelgespräche mit den Vorsitzenden der jeweiligen Arbeitsgruppen beginnen können. Am 21., 22. und 23. Oktober wollen die künftigen Koalitionäre dann den Schlussstein in ihren Verhandlungen setzen, hieß es.
Auch die Höhe der im Wahlkampf versprochenen Steuerentlastungen soll erst zum Ende der Koalitionsverhandlungen festgelegt werden, sagte Kanzleramtsminister Thomas de Maiziere. Union und FDP sind sich prinzipiell über Steuerleichterungen einig, die mit einer Vereinfachung des Steuersystems verbunden werden sollen. Das Entlastungsvolumen ist allerdings strittig.
Zuverdienstgrenzen werden erhöht
Unterdessen teilten die Generalsekretäre Ronald Pofalla (CDU), Dirk Niebel (FDP) und Alexander Dobrindt (CSU) mit, dass die Zuverdienstgrenzen für Hartz-IV-Empfänger sowie das Schonvermögen für die Altersvorsorge erhöht werden sollen. Die Erhöhung des Schonvermögens führt dazu, dass Langzeitarbeitslose weniger von ihrem Angesparten aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen erhalten.
Das Schonvermögen soll von derzeit 250 Euro pro Lebensjahr auf 750 Euro verdreifacht werden. Es gelte, "Gerechtigkeitslücken im System zu schließen", sagte Pofalla. Die Kosten für die Veränderungen beim Schonvermögen würden mit rund 300 Millionen Euro angesetzt. Dies engt den Spielraum für Steuersenkungen weiter ein. Das Schonvermögen, das ein Arbeitsloser trotz des ALG-II-Bezugs behalten darf, liegt derzeit bei 250 Euro pro Lebensjahr. Maximal anrechnungsfrei sind bislang 16.250 Euro.
Außerdem sollen laut Niebel selbstgenutzte Immobilien "dem Zugriff des Staates entzogen werden". Es solle "derjenige, der hier vorgesorgt hat, nicht schlechter gestellt werden als derjenige, der nicht vorsorgen konnte oder wollte". Bisher darf Wohneigentum nur bis zu einer bestimmten Größe trotz Bezugs von staatlichen Hilfen behalten werden.
"Damit Arbeit sich wieder lohnt"
Bei den Zuverdienstgrenzen wurden nach Angaben des stellvertretenden FDP-Chefs Andreas Pinkwart noch keine konkreten Regelungen festgelegt. Insbesondere solle dies aber bei Familien mit Kindern wirken. Derzeit ist ein Grundbetrag von 100 Euro anrechnungsfrei, von dem darüber hinausgehenden Nebeneinkommen dürfen Hartz-IV-Empfänger 20 Prozent behalten.
Niebel zeigte sich zufrieden über die getroffenen Abmachungen. "Das schafft mehr Gerechtigkeit, das verhindert Altersarmut, und das Ganze kombinieren wir damit, dass Arbeit sich wieder lohnt", sagte der FDP-Generalsekretär. Dies müsse besonders der Fall in Bereichen sein, in denen nicht der ganze Lebensunterhalt durch Einnahmen finanziert werden könne.
CSU-Generalsekretär Dobrindt fügte hinzu, die beiden Einigungen seien der "Einstieg in ein Wachstumsbeschleunigungskonzept", in dem noch weitere Schritte folgen sollten. Eine Erhöhung des Schonvermögens solle den Anreiz schaffen, "in Lebensversicherung, in Alterssicherung weiter einzusteigen", sagte Dobrindt.
Merkel für Arbeitnehmerrechte
Bundeskanzlerin Merkel stellte den Gewerkschaften abermals den Fortbestand von Mitbestimmung und Kündigungsschutz in Aussicht. "Ich bin der Meinung, dass wir nichts verändern werden bei der Mitbestimmung", sagte die Kanzlerin auf dem Gewerkschaftstag der IG BCE in Hannover.
Auch die Diskussion über den Kündigungsschutz sei wenig hilfreich. Merkel machte vor den 350 Gewerkschaftsdelegierten zudem deutlich, dass sie die Tarifautonomie nicht durch betriebliche Bündnisse aushebeln wolle. Die Tarifverträge seien bereits flexibel genug.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP