Gegen Ausbürgerung mit 18 Vorstoß für Doppelpass
19.09.2008, 17:27 UhrBremen und Berlin fordern, dass nach dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht eingebürgerte Kinder ausländischer Eltern ihre doppelte Staatsangehörigkeit behalten dürfen. Nach geltendem Recht müssen sie sich zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
Diese Entscheidung sei eine Zumutung, sagte Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) bei der Einbringung des Antrags in den Bundesrat. "Im Ergebnis ist das eine Art Ausbürgerung nach dem 18. Lebensjahr."
Binationale Realitäten
Man sollte Kinder nicht zwingen, Brücken zur Heimat ihrer Familien abzubrechen, so Körting. Die Mehrstaatlichkeit sei inzwischen in vielen Bereichen akzeptiert. Körting verwies auf binationale Ehen, auf einschlägige Regeln im EU-Recht und auf eingebürgerte Iraner, die von ihrem Heimatland nicht aus ihrer Staatsbürgerschaft entlassen werden. Körting nannte die jetzige Regelung sehr bürokratisch. Mit dem Antrag der beiden Länder befassen sich jetzt die Ausschüsse des Bundesrates.
Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern erhält ab dem 1. Januar 2000 automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn die Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zugleich behält es die Staatsangehörigkeit der Eltern. Für Kinder, die vor diesem Stichtag geboren wurden, gab es auf Antrag eine Übergangsregelung. Nach dem 18. Lebensjahr müssen sie sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
Niedersachsen lehnt Vorschlag ab
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) lehnte den Vorstoß der beiden Länder entschieden ab und stellte das Optionsmodell und den automatischen Erwerb der Staatsbürgerschaft bei Geburt grundsätzlich in Frage. "Die Staatsbürgerschaft ist keine Billigware. Sie wird es dann zu einem bleibenden Wert für die Gesellschaft, wenn sie ausdrücklich und erklärtermaßen gewollt ist."
Den ebenfalls behandelten Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entzug erschlichener Einbürgerungen begrüßte Schünemann. Zugleich bescheinigte er dem Entwurf aber Mängel. Die Frist für die Rücknahme der Staatsangehörigkeit von fünf Jahren sei völlig unzureichend und müsse auf mindestens zehn Jahre verlängert werden.
Quelle: ntv.de