Neue Gesetzesregelung Waffenschein "light"
26.04.2002, 15:48 UhrDer Bundestag hat das neue Waffenrecht beschlossen. Nur wer überprüft und als zuverlässig eingestuft ist, kann demnach künftig legal eine Waffe besitzen: In Deutschland sind derzeit etwa 7,2 Millionen Waffen rechtmäßig im Umlauf. Die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes:
Zuverlässigkeit:
Nur wer rechtstreu ist und sorgfältig mit Waffen umgeht, darf sie führen. Als generell unzuverlässig gilt, wer wegen eines Verbrechens oder wegen einer sonstigen vorsätzlichen Straftat zu einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Als ebenfalls unzuverlässig gelten Personen, die einem verbotenen Verein oder einer für verfassungswidrig erklärten Partei angehören, verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder massiv gewalttätig geworden sind. Für die Zuverlässigkeitsprüfung wird eine Abfrage beim zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister eröffnet.
Bedürfnis:
Privatpersonen müssen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen ein Bedürfnis nachweisen. Bei Sportschützen geht das Gesetz von einem Bedürfnis aus, wenn eine Bestätigung des jeweiligen Schießsportverbandes vorliegt.
Aufbewahrung:
Waffen und Munition müssen sicher und getrennt aufbewahrt werden.
Kleiner Waffenschein:
Neu eingeführt wird ein so genannter Kleiner Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Gefordert werden Zuverlässigkeit und eine persönliche Eignung.
Wurfsterne:
Der Umgang mit Wurfsternen, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser wird verboten.
Schiesssportverbände:
Für die Anerkennung von Schießsportverbänden wird neben einer Mindestzahl von Mitgliedern vor allem eine Organisation gefordert, die das Ziel der schießsportlichen Betätigung als Breiten- und Leistungssport im Rahmen feststehender Schießsportordnungen verfolgt.
Minderjährige:
Die Altersgrenze für das sportliche Schießen mit Druckluft-, Federdruck- und ähnlichen Schusswaffen wird für Kinder auf 10 Jahre abgesenkt. Ab 14 Jahre darf auch mit scharfen Schusswaffen geschossen werden. Bei Kindern im Alter zwischen 10 und 12 Jahren wird die Obhut einer Aufsichtsperson gefordert.
Jäger:
Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Jäger zum jagdlichen Übungsschießen wird ausdrücklich geregelt und anerkannt.
Erbenprivileg:
Erben können nach dem geltenden Recht auch ohne die geforderte Sachkunde zu Waffenbesitzern werden. Das Gesetz begrenzt das Erbenprivileg auf fünf Jahre. Während dieser Zeit sollen wirksame Sicherungssysteme gefunden werden, die eine Schusswaffe ohne Zerstörung unbrauchbar machen.
Quelle: ntv.de