"Äußerst unsolidarisch" Walter scheitert mit Berufung
11.08.2009, 15:22 Uhr
Jürgen Walter, hinter ihm Carmen Everts. Vorne links Silke Tesch, dahinter Dagmar Metzger.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Der frühere hessische SPD-Vize Jürgen Walter ist mit seiner Berufung gegen die in einem Parteiordnungsverfahren in erster Instanz ausgesprochene Strafe gescheitert. Die Schiedskommission der SPD Hessen-Süd bestätigte das gegen ihn verhängte zweijährige weitgehende Funktionsverbot innerhalb der SPD.
Begründet wurde die Entscheidung mit dem "illoyalen Verhalten" Walters. Er habe "sich äußerst unsolidarisch und treuwidrig gegenüber seiner Partei, der SPD, verhalten", heißt es in der Urteilsbegründung. "Er hat ihr einen schweren immateriellen Schaden zugefügt" und ihr "durch grob illoyales Verhalten" schweren Schaden zugefügt. Bis zu der Pressekonferenz am 3. November 2008 habe Walter nie öffentlich erklärt, die hessische SPD-Landesvorsitzende Andrea Ypsilanti nicht zur Ministerpräsidentin wählen zu wollen. Vielmehr habe er selbst "mitverantwortlich die Partei auf den Kurs 'Minderheitsregierung' geführt."
Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Wetterau hatte zuvor entschieden, Walter für zwei Jahre im Wesentlichen seine Mitgliedsrechte bei den Sozialdemokraten zu entziehen. Dagegen legte er Berufung ein, über die auf Bezirksebene verhandelt werden musste.
Walter dementiert Verschwörung
Der frühere SPD-Vize hatte sich im vergangenen November geweigert, Ypsilanti zur Ministerpräsidentin einer von den Linken tolerierten rot-grünen Minderheitsregierung zu wählen. Gemeinsam mit den drei SPD-Abgeordneten Carmen Everts, Silke Tesch und Dagmar Metzger, die ebenfalls Ypsilanti die Stimme verweigerten, verhinderte er so einen Tag vor dem geplanten Ministerpräsidentenwahl den Regierungswechsel.
Jüngsten Veröffentlichungen zufolge hatte Walter Ypsilantis zweiten Anlauf zur Bildung einer Minderheitsregierung mit angestoßen. Gegen diese Darstellung wehrten Walter und seine Mit-Rebellin Carmen Everts sich am Montag: "Es wird ja geradezu der absurde Eindruck erweckt, als ob wir beide den zweiten Anlauf erfunden hätten, dabei wusste jeder in Wiesbaden, dass dieser von anderen längst in Planung und auf dem Weg war."
Walter hat Bedenken
Walter hält die gegen ihn verhängte Parteistrafe für "in höchstem Maße rechtsstaatlich bedenklich". In einer Erklärung schreibt er: "Frei gewählte Abgeordnete haben das im Grundgesetz verbriefte Recht zur freien Entscheidung." Parteifunktionäre dürften dieses Recht nicht nachträglich durch Sanktionen einschränken. Ob er auch den neuen Spruch anfechten wird, teilte Walter zunächst nicht mit.
Quelle: ntv.de, hvo/AFP/dpa