Politik

Zustimmung für drei Gesetze Weg frei für BKA-Gesetz

Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz für erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) im Anti-Terror-Kampf verabschiedet. Union und SPD stimmten für den geänderten Gesetzentwurf, auf den sich am Mittwoch der Vermittlungsausschuss geeinigt hatte. Am Freitag sollte der Bundesrat dem Entwurf abschließend zustimmen. Nach der Unterschrift durch Bundespräsident Horst Köhler kann das Gesetz dann zum 1. Januar in Kraft treten. Die Opposition lehnt das Gesetz weiter als verfassungswidrig ab. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) will vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen klagen.

Der Vermittlungsausschuss hatte als Reaktion auf den Widerspruch der Länderkammer von Ende November beschlossen, dass bei der heimlichen Online-Durchsuchung immer ein Richter die Genehmigung erteilen muss. Die Möglichkeit für das BKA, in Eilfällen bei "Gefahr im Verzug" diese Durchsuchung zu starten und die richterliche Genehmigung erst im Nachhinein einzuholen, wurde gestrichen. Geändert wurde auch die Regelung, wonach die Feststellung, ob gesammelte Daten den Kernbereich des Privatlebens betreffen und dann nicht verwendet werden dürfen, nur im Streitfall einem Richter überlassen wird. Jetzt steht die Auswertung durch zwei BKA-Beamte und einen BKA-Datenschützer unter der "Sachleitung" eines Richters.

Kindergelderhöhung zugestimmt

Weiterhin beschloss der Bundestag das Familienleistungsgesetz, das eine Kindergelderhöhung zum Jahreswechsel vorsieht. Die Abgeordneten stimmten in Berlin mehrheitlich für den Kompromiss, den der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielt hatte. Demnach soll der Bund einen größeren Teil der Kosten tragen als bislang geplant. Der Bundesrat soll ebenfalls am Freitag zustimmen.

Nach dem Gesetz soll das Kindergeld 2009 für das erste und zweite Kind um je zehn Euro auf dann monatlich 164 Euro steigen. Für jedes weitere Kind soll es jeweils 16 Euro zusätzlich geben. Damit bekommen Familien für das dritte Kind 170 und ab dem vierten Kind je 195 Euro im Monat. Zugleich soll der Kinderfreibetrag angehoben werden, so dass sich die Freibeträge für den Nachwuchs bei der Steuer künftig auf insgesamt 6024 statt 5808 Euro summieren.

Bestandteil des Gesetzes ist auch das Schulstarterpaket, das für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien pro Schuljahr eine zusätzliche Zahlung in Höhe von hundert Euro für Unterrichtsmaterialien vorsieht. Diese Hilfe ist auf Schüler bis einschließlich der zehnten Klasse begrenzt.

Leichtere Zuwanderung für Fachkräfte

Der Bundestag stimmte auch einem Gesetzentwurf zu, wonach es ausländische Existenzgründer in Zukunft leichter haben sollen, sich in Deutschland niederzulassen. Am Vortag hatte sich der Vermittlungsausschuss darauf verständigt, die für eine Aufenthaltserlaubnis nötige Mindestinvestitionssumme auf 250.000 Euro zu senken. Bisher lag diese Summe bei 500.000 Euro.

Eine vom Bundesrat erhobene Forderung, die für hoch qualifizierte Zuwanderer geltende Mindesteinkommensgrenze auf 53. 400 Euro im Jahr abzusenken, wurde jedoch im Vermittlungsausschuss abgelehnt. Es soll nun lediglich eine Senkung der derzeit bei 86.400 Euro liegenden Grenze auf 63.600 Euro geben. Falls auch der Bundesrat dem Kompromiss zustimmt, kann das Gesetz zur Steuerung der Arbeitsmigration am 1. Januar in Kraft treten.

Quelle: ntv.de

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