Politik

Q3-Meldung verboten Wulff-Anwalt stoppt Medien

Punktsieg für den Bundespräsidenten: Ein Gericht untersagt Medienberichte, laut denen die Eheleute Wulff einen Audi fahren durften, obwohl das Modell noch gar nicht zu kaufen war. Wulff-Anwalt Gernot Lehr wirft zwei Zeitungen gezielte Falschberichterstattung vor.

Bundespräsident Christian Wulff und seine Ehefrau Bettina haben die Berichterstattung über die angeblich kostenlose Nutzung eines Privatwagens gerichtlich stoppen lassen. Das Kölner Landgericht erließ nach Angaben von Wulffs Anwalt eine einstweilige Verfügung gegen die "Berliner Zeitung" und die "Frankfurter Rundschau".

Die beiden Zeitungen hatten berichtet, das Ehepaar Wulff habe einen Wagen vom Typ Audi Q3 schon im Sommer 2011 offenbar kostenlos fahren dürfen - Monate bevor das Modell zu kaufen war. Die Lieferung sei von der Spitze der Audi AG veranlasst und dem Ehepaar Wulff als "Vorserienmodell" zu Promotion-Zwecken zur Verfügung gestellt worden.

Dies hatte Wulff über seinen Anwalt Gernot Lehr als "gezielte Falschberichterstattung" zurückgewiesen. "Das Ehepaar Wulff fuhr im Sommer 2011 keinen Audi Q3", hatte Anwalt Lehr erklärt. Zugleich warf er den Zeitungen eine grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflichten vor. 

Lehr hatte bereits Mitte Januar erklärt, der von Bettina Wulff bestellte Q3 werde erst Mitte dieses Jahres ausgeliefert. Deshalb habe Audi ihr am 22. Dezember "einen Wagen gleichen Fahrzeugtyps gegen Zahlung einer monatlichen Pauschale aus dem eigenen Fahrzeugpark zur Verfügung gestellt".

Der Bundespräsident habe den Autohändler "ausdrücklich" aufgefordert, "den ganz normalen Tarif" zu nehmen, und keine "Sonderbehandlung" gewünscht, sagte Lehr seinerzeit. Für die Anmietung zahle Frau Wulff monatlich 850 Euro. Es habe keinen "Prominentenrabatt" gegeben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte wegen der Medienberichte eine Vorprüfung eingeleitet, um zu klären, ob Wulff bei der Nutzung des Autos ungerechtfertigte Vorteile in Anspruch genommen habe.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

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