Ausweitung von Mindestlöhnen Zeitarbeitsbranche ist dafür
17.07.2008, 18:16 UhrNach dem Kabinettsbeschluss zur Ausweitung von Mindestlöhnen bekräftigte der Bundesverband Zeitarbeit (ZAB) seinen Wunsch, ins Entsendegesetz aufgenommen werden zu wollen. Die Union dagegen unterstrich ihre ablehnende Haltung.
"Es gibt jetzt keinen sachlichen Grund mehr, einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche zu verhindern", sagte BZA-Manager Ludger Hinsen dem Berliner "Tagesspiegel". Trotz konkurrierender Tarifverträge haben sich mit dem Kabinettsbeschluss nach seinen Worten die Chancen "deutlich verbessert", dass die Branche ins Entsendegesetz aufgenommen wird.
CDU stemmt sich gegen Einführung
"Mit uns wird es keinen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche geben", sagte dagegen der CDU-Mittelstandspolitiker Michael Fuchs der Zeitung. "Da wird sich die SPD die Zähne an uns ausbeißen."
Wirtschaftsminister Michael Glos verteidigte noch einmal den Mindestlohn-Kompromiss. Er habe "durchgefochten, dass der Kompromiss des Koalitionsausschusses vom letzten Juni so wirtschafts- und beschäftigungsfreundlich wie möglich umgesetzt wird", sagte Glos der Tageszeitung "Die Welt". Wer bereits einen Tarifvertrag habe, werde sich "auch in Zukunft vor Branchen-Mindestlöhnen schützen können". Ihm sei es darum gegangen, "dass Tarifverträge kleinerer Gewerkschaften nicht automatisch verdrängt werden. Ein Fall wie die Post darf sich nicht wiederholen", sagte Glos.
Pflegebranche soll dabei sein
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sprach sich dafür aus, die Pflegebranche auch in das Entsendegesetz aufzunehmen. "Wir brauchen den Mindestlohn in der Altenpflege. Es muss zu einer anständigen Bezahlung der Beschäftigten in der Pflege kommen", sagte die Ministerin dem "Tagesspiegel".
Für den Chef der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, Gerald Weiß, sind nun "branchenspezifische Lösungen" möglich. Diese erlaubten Mindestlöhne genau dort, "wo wir sie brauchen". Für dieses Konzept sei Kanzlerin Angela Merkel zu danken. Weiß warb in den eigenen Reihen um Unterstützung für die beiden Gesetzentwürfe.
Quelle: ntv.de