Politik

Warnung vor deutschem FBI Ziercke verteidigt BKA-Gesetz

Das umstrittene BKA-Gesetz ist nach einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages auf unterschiedliche Reaktionen gestoßen. Vertreter der Opposition und eine Reihe von Sachverständigen, die in Berlin vor dem Ausschuss ihre Einschätzung zu dem Gesetzentwurf abgaben, übten teils harsche Kritik an den Plänen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hob mit Blick auf die heimlichen Überwachungen, die dem Bundeskriminalamt (BKA) ermöglicht werden sollen, hervor: "Der Kernbereich der Privatsphäre wird nicht ausreichend geschützt." Einige Verfassungs- und Staatsrechtler nannten den Entwurf hingegen grundgesetzkonform, die Union wies Kritik an den Gesetzesplänen zurück.

Ziercke verteidigt Gesetz

BKA-Präsident Jörg Ziercke verwies auf die Notwendigkeit der Online-Durchsuchung bei der Fahndung nach Terroristen. "Die Online-Durchsuchung ist ein für die Verhinderung terroristischer Anschläge unverzichtbares Instrument", hob er hervor. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bat die Bürger um eine Vertrauensvorschuss. Die künftige Arbeit werde zeigen, ob die Regelungen praxistauglich seien oder ob noch nachgebessert werden müsse.

BKA als deutsches FBI

Schaar kritisierte, dass das BKA und die Landeskriminalämter künftig gleichzeitig ermitteln dürfen und zudem die Geheimdienste tätig seien. "Es wird zu parallelen Ermittlungen und damit zu parallelen Datenerhebungen kommen", sagte er. "Das ist keine sinnvolle Lösung", kritisierte er in der "Berliner Zeitung". Auch der Berliner Staatsrechtler Martin Kutscha kritisierte "problematische Parallelzuständigkeiten" von Bund und Ländern. Das BKA werde "zu einer Art deutschem FBI" umgewandelt, mahnte er bei der Anhörung laut Parlamentspressedienst. Der Entwurf sei verfassungswidrig. Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hansjörg Geiger von der Universität Frankfurt warnte ebenfalls vor überzogener Überwachung.

Der bayerische Verfassungsrechtler Dirk Heckmann vertrat bei der Anhörung hingegen die Auffassung, dass die Befugnisse zur Online-Durchsuchung oder etwa zur Telekommunikationsüberwachung "verfassungskonform ausgestaltet" seien. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts würden berücksichtigt. Auch der Bielefelder Rechtswissenschaftler Christoph Gusy sah die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Nur bei einzelnen Berufsgruppen wie Journalisten sei der Schutz auf niedrigem Niveau, kritisierte er.

Entwurf verfassungswidrig

Die Grünen forderten einen Stopp der Pläne. Das BKA werde zu einem "deutschen FBI" ausgebaut, der Entwurf sie verfassungswidrig, sagte Parteichef Reinhard Bütikofer in Berlin. Er warnte die SPD, in der großen Koalition diesen Kurs mitzumachen, zugleich aber auf Rot-Grün setzen zu wollen. Er kündigte erneut an, gegebenenfalls Verfassungsklage einzureichen. Für die FDP erklärte Gisela Piltz, auch mit kleinen Korrekturen werde das Gesetz nicht verfassungsgemäß. Nach überwiegender Meinung der Sachverständigen missachte der Entwurf den Schutz des Kernbereichs privaten Lebens. Ulla Jelpke von der Linkfraktion forderte, die Regierung solle den Entwurf "schleunigst" zurückziehen. Selbst Experten der Koalition hätten etliche Passagen als "hoch problematisch" eingestuft.

Schünemann will mehr BKA-Befugnisse

Ausschussmitglied Hans-Peter Uhl (CSU) hob dagegen hervor, die Anhörung habe gezeigt, dass die Kritik an dem Entwurf haltlos sei. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) forderte sogar mehr Befugnisse für das BKA. "Es ist eine klare Regelung nötig, damit BKA-Beamte auch heimlich die Wohnung betreten dürfen", sagte Schünemann der "Berliner Zeitung".

Journalisten gegen Regelung

Das Gesetz ist wegen seiner weitreichenden Befugnisse für das BKA seit Monaten umstritten. Zuletzt hatten sich Journalistenverbände gegen eine Regelung gewandt, derzufolge die Herausgabe von Recherchematerial notfalls auch durch Beugehaft erzwungen werden kann.

Quelle: ntv.de

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