Differenzen mit ihren Anwälten Zschäpe will reden
17.07.2014, 13:13 Uhr
Das Verhältnis wirkt vertraut, doch möglicherweise will Zschäpe längst etwas anderes als ihre Anwälte.
(Foto: dpa)
Was könnte das Vertrauensverhältnis zwischen Beate Zschäpe und ihren Verteidigern belastet haben? Bis Freitag kann sich Zschäpe dazu äußern, das Gericht hat jedoch eine Ahnung, worum es geht.
Die Hauptangeklagte im NSU-Verfahren, Beate Zschäpe, will offenbar vor Gericht ihr Schweigen brechen. Das könne man zumindest ihren mündlichen Äußerungen entnehmen, die am Mittwoch wiedergegeben worden seien, sagte die Pressesprecherin des Oberlandesgerichts München, Andrea Titz, am Vormittag.
Zschäpe hatte in einer Erklärung gegenüber einem Justizbeamten ihren Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm das Vertrauen entzogen. Der mutmaßlichen Rechtsterroristin wird unter anderem die Mittäterschaft an zehn Morden vorgeworfen. Bisher hat sie jedoch über ein Jahr lang vor Gericht geschwiegen und sich nicht zu den Anklagepunkten geäußert.
Vor Beginn des Prozesses war durchaus damit gerechnet worden, dass Zschäpe zu den ihr vorgeworfenen Taten Stellung nimmt. So hatte Zschäpe am 8. November 2011, als sie sich in Jena auf einer Polizeiwache stellte, gesagt: "Ich habe mich nicht der Polizei gestellt, um nicht auszusagen". Auch später berichtet ein BKA-Beamter, der Zschäpe im Juni 2012 auf einem Transport nach Jena begleitete, dass Zschäpe vorhatte, "vollständig und umfassend" auszusagen. Ihre Anwälte hätten ihr jedoch davon abgeraten.
Gutes oder schlechtes Schweigen?
Diese Strategie hatte Stahl erst kürzlich gegenüber der "FAZ" noch einmal verteidigt und betont, Zschäpes Schweigen dürfe vom Gericht nicht gegen sie verwandt werden. Als Angeklagter hat man in Deutschland das Recht, zu schweigen.
Martin Heger, Strafrechtsprofessor an der Humboldt-Universität hatte gegenüber n-tv.de erläutert, dass es nicht Aufgabe der Angeklagten sei, Reue zu zeigen und in Zschäpes Schweigen auch Vorteile für das Verfahren gesehen. So sei der Staat gezwungen, alle Indizien und Beweismittel auf den Tisch zu legen und damit ein weitgehend objektives Bild vom Geschehen um den NSU zu zeichnen.
Eine Entpflichtung der Verteidiger ist nur unter strengen Auflagen möglich. Zschäpe muss nachvollziehbar begründen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen ihr und ihren Anwälten "nachhaltig und dauerhaft" zerstört ist. Das Gericht erwartete Zschäpes schriftliche Erläuterungen ursprünglich bis Donnerstag 14 Uhr. Dann wurde die Frist "bis Freitag" verlängert. Eine Uhrzeit nannte das Gericht nicht.
Quelle: ntv.de, sba