Politik

Bundesrat kippt neues Steuerrecht "Zwei-Jahres-Option" fällt durch

Der Bundesrat stoppt das Steuervereinfachungsgesetz, mit dem der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten erhöht werden soll. Die vorgesehene Möglichkeit der Abgabe von Steuererklärungen für zwei Jahre würde nicht nur den Verwaltungsablauf erschweren, sondern auch zu Verunsicherung bei den Bürgern führen, heißt es zur Begründung.

Es bleibt vorerst bei der jährlichen Abgabe der Steuererklärung.

Es bleibt vorerst bei der jährlichen Abgabe der Steuererklärung.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Bundesländer haben die von der schwarz-gelben Koalition beschlossenen Steuervereinfachungen vorerst gestoppt. Das entsprechende Gesetz fand in der Länderkammer entgegen ersten Ankündigungen aus den Ländern und dem Bundestag überraschend keine Mehrheit. Der Vermittlungsausschuss wurde von den Ländern nicht angerufen. Jetzt hat der Bundestag die Chance, dies zu tun.

Die Länder lehnen die geplante Möglichkeit ab, dass Bürger künftig wahlweise nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen. Sie befürchten wie die Steuergewerkschaft, dass die "Zwei-Jahres-Option" zu deutlich mehr Arbeit für die Finanzämter führt. Der Bund hatte in einer Protokollerklärung dem Vernehmen nach zugesagt, die Bedenken der Länder aufzugreifen und die Option zunächst zu prüfen. Daher hieß es, die Länder würden mitziehen.

Das von der Länderkammer aufgehaltene Steuervereinfachungsgesetz sieht auch eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1000 Euro noch dieses Jahr vor. Die finanziellen Vorteile für den einzelnen Bürger sind allerdings begrenzt. Hinzu kommen Verbesserungen bei Kinderbetreuungskosten sowie bei Kindergeld und Kinderfreibetrag. Das Gesetz sah zudem vor, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um mehr als vier Milliarden Euro zu senken.

Quelle: ntv.de, dpa

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