Neuwahl in Hessen? 60 Tage Frist
04.11.2008, 13:06 UhrEine vorgezogene Landtagswahl in Hessen wäre Mitte Januar oder Anfang Februar 2009 möglich. Das ergibt sich aus den Bestimmungen der Landesverfassung und dem Landeswahlgesetz, das für solche Wahlen verkürzte Fristen vorsieht. Wenn der Landtag bei der nächsten Sitzungsperiode vom 18. bis 21. November die vorgezogene Wahl beschlösse, käme bei einer Frist von längstens 60 Tagen als Wahltermin der 18. Januar in Frage. Bei einem Beschluss in der Sitzungsperiode vom 9. bis 11. Dezember könnte es der 8. Februar sein. Andere Termine wären möglich, wenn der Landtag in einer Sondersitzung die Neuwahl beschließt.
Mit den normalerweise üblichen Fristen ließe sich eine vorgezogene Neuwahl nicht vereinbaren. So schreibt das Landeswahlgesetz vor, dass die Vorschläge für die Direktwahl-Kandidaten spätestens am 66. Tag vor der Wahl bei den Kreiswahlleitern und die Landeslisten bis zum selben Zeitpunkt beim Landeswahlleiter einzureichen sind. Für vorgezogene Wahlen wird diese Frist auf 34 Tage verringert. Kürzere Fristen gibt es auch etwa für Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge.
Auch für die Parteien ist zügiges Arbeiten angesagt: Sie müssen kurzfristig Parteitage einberufen, um ihre Landeslisten zu beschließen. Besonders schwierig wird die vorgezogene Wahl für Parteien, die nicht im Landtag vertreten sind. Sie brauchen die Unterschriften von mindestens 1000 Wahlberechtigten, damit ihre Listen zur Wahl zugelassen werden können.
Quelle: ntv.de