Dossier

Entscheidungen im Bundesrat Aktuelle Gesetzesbeschlüsse

Der Bundesrat hat 13 Gesetzesbeschlüsse des Bundestages abschließend behandelt und zu weiteren Gesetzentwürfen Stellung bezogen. Die wichtigsten Entscheidungen:

PASSGESETZ: Auf neuen Reisepässen werden neben dem digitalen Passfoto des Inhabers auch dessen Fingerabdrücke elektronisch gespeichert. Der Bundesrat billigte ohne Aussprache das vom Bundestag gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete Gesetz. Bei den Meldeämtern werden die Abdrücke des rechten und linken Zeigefingers nicht gespeichert. Alte Reisepässe bleiben bis zum Ablauf gültig.

TELEFONÜBERWACHUNG: Die von einigen Bundesländern geforderte Verschärfung der Telefon- und Internetüberwachung fand im Bundesrat keine Mehrheit. Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Regierung lehnte die Länderkammer die meisten Vorschläge ab, für Überwachungsmaßnahmen den Straftatenkatalog noch auszuweiten. Keine Mehrheit fand auch die Forderung, die Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen von sechs auf zwölf Monate zu verlängern. Zurückgewiesen wurde schließlich auch der Vorstoß, im Zuge dieses Gesetzes die heimliche Online-Durchsuchung von Computern einzuführen.

ENERGIEAUSWEIS: Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft oder mietet, erhält vom kommenden Jahr an mit dem Energieausweis deutlich mehr Informationen über drohende Heiz- und Warmwasserkosten. Der Bundesrat machte den Weg für den Gebäudepass frei, der je nach Art zwischen 50 und mehr als 200 Euro teuer ist. Die Pflicht zum Ausweis für Eigentümer erfolgt stufenweise.

RENTEN: Die rund 20 Millionen Rentner erhalten zum 1. Juli erstmals seit 2003 wieder mehr Geld. Der Bundesrat billigte den Vorschlag der Bundesregierung, die gesetzlichen Renten in Ost und West zum 1. Juli um 0,54 Prozent zu erhöhen. Bei einer Standardmonatsrente von 1100 Euro macht dies knapp sechs Euro aus.

STRAFVOLLZUG: Psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter sollen fachgerechter behandelt werden. Der Bundesrat stimmte abschließend und ohne Aussprache dem neu gefassten Maßregelvollzug zu. Danach kann von der bisherigen strengen Regel "Maßregel vor Strafe" abgewichen werden. Wie lange jemand in einer Erziehungsanstalt untergebracht werde, richtet sich nach der Therapie und nicht nach dem Maß seiner Freiheitsstrafe.

VERBRAUCHER: Der Bundesrat fordert umfangreiche Änderungen am Verbraucherinformationsgesetz. Die Länder machten sich für eine schnellere Namensnennung "schwarzer Schafe" und höhere Bußgelder etwa bei Gammelfleischskandalen stark. Sie forderten aber auch, bestimmte Informationen nicht kostenfrei an Verbraucher zu geben. Das von Bundespräsident Horst Köhler gestoppte Gesetz musste nachgebessert werden.

VERKEHR: Bus- und Lastwagenfahrer, die sich nicht an die neuen längeren Ruhezeiten halten, müssen auch in Deutschland künftig mit einem Bußgeld rechnen. Das geänderte Fahrpersonalgesetzes verlängert die Ruhepause der Fahrer von acht auf neun Stunden pro Tag. Nach sechs Arbeitstagen müssen Fahrer einen Tag ruhen.

MAUT: Die deutsche Speditionsbranche wird mehr als zwei Jahre nach Einführung der Lkw-Maut um 250 Millionen Euro entlastet. Der Bundesrat gab grünes Licht für das vom Bundestag beschlossene Gesetz. Die Politik hatte den Speditionen ursprünglich eine Entlastung um 600 Millionen Euro zugesagt.

GESUNDHEIT: In Krisen- und Katastrophenfällen dürfen dringend benötigte Arzneimittel künftig auch nach Ablauf ihres Verfallsdatums eingesetzt werden. Der Bundesrat ließ ein entsprechendes Gesetz passieren. Danach dürfen "Medizinprodukte", die für den Zivil- und Katastrophenschutz angeschafft wurden, auch nach dem jeweiligen Verfallsdatum angewandt werden, "wenn Qualität, Leistung und Sicherheit der Produkte weiterhin gewährleistet sind".

FORSCHUNG: Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat die Einrichtung eines "Deutschen Ethikrats". Die Länderkammer stimmte ohne Aussprache der Einsetzung des neuen Beratergremiums zu. Es soll ethische und gesellschaftliche Fragen bei Forschungen und der Einführung wissenschaftlicher Neuerungen erörtern. Der "Deutsche Ethikrat" löst den noch vom früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) im Jahr 2001 eingesetzten "Nationalen Ethikrat" ab.

TIERSCHUTZ: Zirkustiere sollen nach dem Willen des Bundesrats künftig besser geschützt werden. Die Länder sprachen sich für die Einrichtung eines zentralen Registers aus und stellten sich damit hinter die Pläne von Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU). Damit sollen die Voraussetzungen für die Überwachung des Tierschutzes bei Zirkussen und Wander-Tierschauen geschaffen werden.

BUNDESVERSAMMLUNG: Die Immunität von Mitgliedern der Bundesversammlung wird neu geregelt. Der Bundestag entscheidet künftig über die Aufhebung der Immunität nicht nur über seine Abgeordneten, sondern über alle Mitglieder der Bundesversammlung. Der Bundesversammlung gehören alle Bundestagsabgeordneten und die gleiche Zahl von Mitgliedern der Landtage an. Sie wählt alle fünf Jahre den Bundespräsidenten.

Quelle: ntv.de

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