Steuern, Renten, Handys ... Änderungen zum 1. Juli
29.06.2007, 16:25 UhrEine leichte Rentenerhöhung, ein Mindestlohn für Gebäudereiniger, eine neue Steuernummer und niedrigere Handy-Tarife im EU-Ausland - Am 1. Juli treten zahlreiche gesetzliche und andere Neuregelungen in Kraft.
PERSÖNLICHE STEUERNUMMER: Am 1. Juli beginnt ein neues Zeitalter: Jeder Bürger - vom Baby bis zum Greis - bekommt künftig eine persönliche Steueridentifikationsnummer (TIN). Die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergebene Nummer wird ein Leben lang gespeichert und erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht. Die Steueridentifikationsnummer soll es dem Fiskus ermöglichen, Steuererklärungen und Verwaltungsabläufe elektronisch abzuwickeln. Die vom BZSt gespeicherten Daten umfassen neben der ID-Nummer den Familien- und Geburtsnamen, Vornamen, akademischen Grad, Künstlernamen, Geburtstag und -ort, Geschlecht, die aktuelle Adresse, die zuständige Finanzbehörde sowie den Sterbetag. Zunächst müssen die rund 5500 Einwohnermeldeämter die Daten der etwa 82 Millionen Bürger an die BZSt melden. Von Oktober an wird dann allen Bürgern die persönliche TIN - ein elfstelliger Zifferncode - zugeschickt.
RENTEN/SOZIALES: Zum ersten Mal nach drei Nullrunden steigen die gesetzlichen Renten wieder, und zwar um 0,54 Prozent. Die Hinzuverdienstgrenzen für Teilrentner - das sind Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und neben ihrer Altersrente hinzuverdienen - erhöhen sich um den selben Prozentsatz. Im Gleichschritt mit den Renten steigt ebenfalls der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II von 345 auf 347 Euro monatlich.
MINDESTLOHN: Im Gebäudereinigerhandwerk, das neu ins Arbeitnehmer- Entsendegesetz aufgenommen wurde, gilt vom 1. Juli an ein Mindestlohn: Er liegt im Westen bei 7,87 und im Osten bei 6,36 Euro.
NIEDRIGERE HANDY-TARIFE IM AUSLAND: Das Telefonieren mit dem Handy wird im EU-Ausland günstiger. Zunächst sinken die Gebühren für diejenigen, die aus dem Ausland anrufen, auf höchstens 49 Cent pro Minute. Die Höchstgrenze für im Ausland angenommene Telefonate liegt bei 24 Cent. Bis 2009 sinken die Preise schrittweise weiter auf 43 Cent für abgehende Anrufe, für angenommene Anrufe auf 19 Cent.
GESUNDHEIT: Die nächste Stufe der Gesundheitsreform tritt in Kraft: Ehemals Privatversicherte ohne Schutz erhalten ein Rückkehrrecht und müssen von den Privatkassen in einem modifizierten Standardtarif aufgenommen werden - ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Altersgrenzen. Dies gilt auch für Menschen, die nie versichert waren, aber der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind (beispielsweise Selbstständige). Die Leistungen im modifizierten Standardtarif sind mit denen der gesetzlichen Kassen vergleichbar. Wer arm ist, muss zudem weniger Beiträge zahlen.
LEBENSMITTELANGABEN: Lebensmittelhersteller dürfen Angaben über Nährwert und Gesundheit wie "reich an Vitaminen", "wenig Fett" oder "ohne Zucker" vom 1. Juli an nur noch unter Bedingungen benutzen. Es tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft. Die Nährwertangaben müssen sich auf einer Positivliste der EU finden. Für die Zulassung ist die EU-Kommission zuständig. Ein bestimmter Gehalt von Nährstoffen darf dabei nicht unter- oder überschritten werden.
RAUCHVERBOT IN REGIONALZÜGEN: In Regionalzügen der Deutschen Bahn AG gilt von diesem Sonntag an ein Rauchverbot (wenn auch nicht per Gesetz, sondern auf Grund einer Entscheidung des Unternehmens). Von September an soll das Rauchen auch in Fernzügen verboten sein. Der Bundesrat entscheidet am 6. Juli über das entsprechende Gesetz.
WOHNUNGSEIGENTUM: Die Eigentümergemeinschaften der fünf Millionen Eigentumswohnungen können künftig mit Mehrheit Entscheidungen treffen. Das zum 1. Juli geänderte Wohnungseigentumsgesetz streicht die bisher erforderliche Einstimmigkeit. Einzelne Eigentümer können somit Modernisierungen nicht mehr blockieren. Bei der Umlage von Kosten für Instandhaltungs- oder Baumaßnahmen kann von der gesetzlichen Verteilung nach Miteigentumsanteilen oder der Teilungserklärung abgewichen werden. Das Gesetz schreibt aber eine "doppelte Mehrheit" vor. Ein Beschluss braucht die Zustimmung von mindestens drei Vierteln aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer, die mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile halten.
Quelle: ntv.de