Hintergrund Das Banken-Rettungspaket
17.10.2008, 15:06 UhrBundestag und Bundesrat haben am Freitag dem Finanzmarktrettungspaket der Bundesregierung zugestimmt. Damit stehen der Finanzwirtschaft - Banken und Versicherungen - ab Montag umfangreiche Hilfen des Staates zur Verfügung:
Fonds
Mit dem Gesetz wird ein Finanzmarktstabilisierungsfonds gegründet. Eine Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) soll das Sondervermögen des Bundes verwalten. Die "Banken-Treuhand" wird bei der Bundesbank angesiedelt, bleibt aber organisatorisch von ihr getrennt. Zur Abwicklung ihrer Geschäfte kann die FMSA aber die Zentralbank in Anspruch nehmen. Die Behörde untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums.
Die Banken-Treuhand wird geführt von einem dreiköpfigen Leitungsausschuss. Grundsatzfragen entscheidet ein interministerieller Ausschuss (Lenkungsausschuss). Ihm gehören je ein Vertreter des Kanzleramtes, der Ministerien für Finanzen, Wirtschaft und Justiz sowie ein Ländervertreter an. Die Bundesbank entsendet ein beratendes Mitglied in das Gremium. Der Fonds ist bis Ende 2009 befristet und wird danach aufgelöst.
Hilfen
Dem Fonds stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Er kann mit bis zu 400 Milliarden Euro für neue Geschäfte von Finanzinstituten untereinander mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten bürgen. Für die Garantien des Staates wird "ein Entgelt in angemessener Höhe" fällig. Gedacht wird an ein Minimum von zwei Prozent im Jahr. Die Bürgschaften sollen den Banken die Angst nehmen, sich untereinander Kredit zu geben. Um Garantie-Ausfälle schultern zu können, stellt der Bund dem Fonds 20 Milliarden Euro bereit. Dafür macht er neue Schulden.
- Weitere 70 Milliarden Euro stehen dem Fonds zur Verfügung, um bei der Rekapitalisierung von Finanzunternehmen zu helfen. Der Betrag kann mit Zustimmung des Bundestages auf 80 Milliarden Euro erhöht werden. Im Gegenzug für eine Einlage bekommt der Fonds Aktien oder eine stille Beteiligung in Höhe von bis zu 33 Prozent des Grundkapitals. Die Aktien sollen später wieder verkauft werden, möglicherweise sogar gewinnbringend.
- Der Fonds kann Banken und Versicherungen problematische Wertpapiere abkaufen. Dies soll aber die Ausnahme bleiben.
Auflagen
Institute, die sich an den Fonds wenden, müssen mit harten Auflagen rechnen: Der Bund will etwa Einfluss nehmen auf ihre geschäftspolitische Ausrichtung, die Vorstandsvergütung oder ihre Dividendenpolitik. Details soll eine Rechtsverordnung regeln. Der Fonds steht allen drei Bankengruppen - Privatinstitute, Landesbanken und Genossenschaftsbanken - offen.
Kontrolle
Der Bundestag wählt ein neunköpfiges Gremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses. Das Finanzministerium muss den geheim tagenden Ausschuss über alle den Fonds betreffende Fragen unterrichten. Einer Rechtsverordnung, die die Details der Auflösung des Fonds und den Verkauf seiner Beteiligungen festlegt, muss das Gremium ebenso wie der Bundesrat zustimmen.
Kosten
Nach Abwicklung des Fonds werden sein Gewinn oder Verlust zwischen Bund und Länder im Verhältnis 65 zu 35 aufgeteilt. Die Beteiligung der Länder ist auf 7,7 Milliarden Euro begrenzt. Kommt es durch die Landesbanken zu Defiziten des Fonds, haften die Länder alleine. Der Bund übernimmt die Verluste des Fonds, die Institute verursacht haben, an denen er beteiligt ist.
Quelle: ntv.de