Dossier

Was es darf, wo es machtlos ist Das Europäische Parlament

Das EU-Parlament hat in beharrlicher jahrelanger Kleinarbeit seine Mitsprache bei der europäischen Gesetzesarbeit ausgeweitet. Was allerdings im Vergleich zu nationalen Parlamenten fehlt, ist das Recht, Gesetze vorzuschlagen.

Die Europaparlemente in Brüssel (links) und Straßburg: Wenn es um den "Wanderzirkus" zwischen den beiden Orten geht, hat das Parlament nichts zu sagen.

Die Europaparlemente in Brüssel (links) und Straßburg: Wenn es um den "Wanderzirkus" zwischen den beiden Orten geht, hat das Parlament nichts zu sagen.

(Foto: dpa)

Das EU-Parlament hat in beharrlicher jahrelanger Kleinarbeit seine Mitsprache bei der europäischen Gesetzesarbeit ausgeweitet. Gleichzeitig hat es seinen politischen Einfluss auf die EU-Regierungen vergrößert. Was allerdings im Vergleich zu nationalen Parlamenten fehlt, ist das Recht, Gesetze vorzuschlagen. Bislang kann nur die EU-Kommission Initiativen für Gesetze ergreifen.

Dafür haben die Volksvertreter die Hand an der Kasse. Ohne ihr Ja-Wort gibt es keinen Haushalt in der Europäischen Union. Um das liebe Geld gibt es immer ein Tauziehen zwischen Parlament, Kommission und Rat. Dies gilt jedoch nicht für die Agrarausgaben, an denen die Parlamentarier nichts ändern können.

Druck ausüben

Nicht zu unterschätzen ist der politische Druck, den das Parlament auf die EU-Regierungen ausüben kann, wenn es sich für oder gegen bestimmte Maßnahmen ausspricht. Von besonderer Tragweite ist dabei die Zustimmung zur EU-Kommission. Eine große Stunde erlebte die Volksvertretung 1999, als die gesamte EU-Kommission unter ihrem Präsidenten Jacques Santer wegen Missmanagements zurücktrat, um einer Misstrauensabstimmung in Straßburg zuvorzukommen.

Hinsichtlich der Kontrollbefugnis ist das Mittel des Untersuchungsausschusses nicht zu unterschätzen, zuletzt 2007 zu Geheimflügen des US-Geheimdienstes CIA durch den europäischen Luftraum. Die betroffenen Regierungen machten jedoch keine allzu großen Anstrengungen, Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen aufzuklären. Erfolgreicher war da der Untersuchungsausschuss über den BSE-Skandal 1997, der zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes führte.

Nichts zu sagen hat das Parlament, wenn es um den "Wanderzirkus" zwischen Straßburg und Brüssel geht. Viele Volksvertreter würden lieber in Brüssel bleiben, doch über diese heikle Frage entscheiden einzig und allein die Regierungen.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen