Rüstungskontrolle für Europa Der KSE-Vertrag
26.04.2007, 15:47 UhrAls Reaktion auf die Pläne für einen US-Raketenschild in Osteuropa hat der russische Präsident Wladimir Putin eines der wichtigsten Abkommen zur Rüstungskontrolle in Europa eingefroren: den Vertrag über die konventionellen Streitkräfte in Europa (KSE). Im Folgenden in Stichworten die wichtigsten Daten zu dem Abkommen aus der Spätphase des Kalten Krieges:
19.11. 1990: Vertragsabschluss zwischen der Nato und dem damaligen Warschauer Pakt. Damit werden zwischen Atlantik und Ural Obergrenzen für Kampfpanzer, Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge und weitere Waffen für beide Militärbündnisse verbindlich festgelegt. Der Vertrag soll konventionelles Bedrohungspotenzial reduzieren.
Januar 1992: Deutsches Ausführungsgesetz zum KSE-Vertrag; regelt insbesondere Details zu Inspektionen
Juni 1992: Die Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) unterzeichnen den Vertrag nach Zusammenbruch der UdSSR
Juli 1992: Abschließende Akte (KSE-1a-Abkommen) durch 29 Nato-Staaten und frühere Mitgliedstaaten des Warschauer Pakts unterzeichnet
19.11. 1999: 30 Vertragsstaaten unterzeichnen in Istanbul eine Neufassung des KSE-Vertrages (AKSE), der den einzelnen Staaten konkrete Obergrenzen zuordnet
28. Mai 2002: In Rom wird der Nato-Russland-Rat aus der Taufe gehoben. Das Gremium soll im Rahmen der Rüstungskontrolle unter anderem der Fortführung von Konsultationen über den KSE-Vertrag dienen
Juli 2004: Russland ratifiziert den erneuerte Vertrag von 1999
Stand 2007: Erneuerter Vertrag (AKSE) nicht von Nato-Seite ratifiziert. Mitgliedsstaaten fordern einen kompletten Abzug der für den KSE-Vertrag relevanten russischen Waffen aus Transnistrien und Georgien
Quelle: ntv.de