Dossier

Polizei-Zusammenarbeit Der Vertrag von Prüm

Geschlossen wurde der Vertrag am 27. Mai 2005 in der Eifel-Stadt Prüm. Er regelt die polizeiliche Zusammenarbeit der EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Spanien und Österreich. Dabei geht es vor allem um den Datenaustausch zur Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität sowie illegaler Migration. Inzwischen haben auch Italien, Finnland, Portugal und Slowenien ihren Beitritt zum Prümer Vertrag erklärt.

Die Partnerländer können bei der Strafverfolgung gegenseitig direkt auf DNA- und Fingerabdruck-Dateien sowie Fahrzeugregister zugreifen. Bei Sportveranstaltungen oder schweren Unglücksfällen können sie zudem Polizeikräfte aus anderen Staaten anzufordern.

Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist es, diesen Vertrag in den Rechtsrahmen der EU zu überführen. Damit würde er für alle 27 Mitgliedstaaten gelten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verspricht sich davon einen erheblichen Sicherheitsgewinn.

In Dresden verwies Schäuble auf konkrete Erfolge. Der DNA-Abgleich mit Österreich führte in Deutschland den Angaben zufolge zu über 1.500 Treffern mit österreichischen Datensätzen und umgekehrt zu mehr als 1.400 Treffern in Österreich mit deutschen Datensätzen. Dabei waren 32 Treffer bei Mord und Totschlag, 23 bei Vergewaltigung und anderen Sexualdelikten sowie 149 Treffer im Bereich Raub und Erpressung.

Quelle: ntv.de

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