Jahressteuergesetz 2008 Die Änderungen
08.08.2007, 12:06 UhrDas Bundeskabinett hat am Mittwoch dem über 200 Steueränderungen umfassenden Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2008 zugestimmt. Das Gesetzespaket wird nach den Worten von Steuerstaatssekretär Axel Nawrath zu Einsparungen bei den Bürokratiekosten von dauerhaft 280 Millionen Euro im Jahr führen und dem Fiskus Steuermehreinnahmen von jährlich 110 Millionen Euro sichern. Teil des Pakets ist die geplante zentrale elektronische Speicherung von Steuerdaten, gegen die Datenschützer wie auch Politiker der Opposition und der Koalition Vorbehalte geäußert haben. Mit dem Jahressteuergesetz werden Zielvorgaben des Koalitionsvertrages abgearbeitet, Bürokratie abgebaut sowie Steuerschlupflöcher geschlossen. Im Folgenden werden die politisch weitreichendsten Änderungen für Bürger und Wirtschaft dokumentiert.
Abschaffung der Lohnsteuerkarte aus Papier
Die gängige Papier-Lohnsteuerkarte soll bald der Vergangenheit angehören. Sie soll ersetzt werden durch ein elektronisches Verfahren, das bis 2009 entwickelt werden soll. Im Jahre 2010 ist ein Praxistest geplant, ab 2011 soll es nur noch das elektronische Verfahren geben. In Verbindung damit soll beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn eine zentrale Datenbank für alle Steuerdaten aufgebaut werden. Gespeist wird diese von den Gemeinden und Finanzämtern. Datenschutzrechtliche Bedenken wirft dies nach Einschätzung der Bundesregierung nicht auf. Dem widersprechen aber nicht nur die Datenschützer.
Einführung eines Anteilsverfahrens für Ehegatten-Besteuerung
Als Option sollen Ehegatten ab 2009 die Möglichkeit haben, das neue Anteilsverfahren zur Besteuerung zu wählen. Jeder der Ehegatten zahlt damit dann Lohnsteuer genau entsprechend dem Anteil seines Einkommens am gemeinsamen Einkommen. Wer also 20 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient, muss auch nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen. Anders als bei der bei Ehegatten derzeit gebräuchlichen Wahl der Steuerklassen III und V bleibt dem weniger verdienenden Partner - in der Regel die Frau - damit mehr vom Lohn übrig. Die Regierung verspricht sich davon einen zusätzlichen Anreiz zur Erwerbstätigkeit von Frauen. Das diene auch der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Impulse für den Kommerziellen Wohnungsmarkt
Die Behandlung des so genannten EK 02, einer Art unbesteuerter Sonderposten in den Bilanzen ehemals steuerbegünstigter, gemeinnütziger Wohnungsbaufirmen, soll geändert werden. Diese Praxis zeige für den Markt unerwünschte Wirkungen, sagt Nawrath. Sie verhindere praktisch Ausschüttungen an kommunale und sonstige Eigentümer, da in diesem Falle eine Besteuerung von 30 Prozent anfällt. Nunmehr vorgesehen ist eine "milde, eine sanfte" EK-02-Besteuerung. Gedacht ist an eine pauschale dreiprozentige Besteuerung dieser Vermögensbestände. Wohnungsunternehmen des öffentlichen Rechts können aber auf Antrag auch die bisherige Praxis fortführen. Die Regierung verspricht sich von der Änderung Impulse für den Wohnungsmarkt. Experten sprechen von rund 78 Milliarden Euro an Reserven, die aus steuerlichen Gründen noch in den Bilanzen von Wohnungsunternehmen festlägen.
Begrenzung von Gestaltungsmöglichkeiten
Die bisherige Missbrauchsregelung wird verschärft. Eingeführt werden soll nun, nachdem zunächst eine härtere Regelung geplant war, ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe muss der Fiskus darlegen, dass es sich bei der konkreten Steuergestaltung eines Steuerpflichtigen um eine "außergewöhnliche" handelt. In der zweiten Stufe muss der Steuerpflichtige darlegen, dass dies nicht primär aus steuerlichen Gründen geschehen sei.
Stärkung der Jugendhilfe
Wesentliche Leistungen der öffentlichen Hand in der Kinder- und Jugendhilfe sollen von der Umsatzsteuer befreit werden.
Weitere Entbürokratisierung
Das Verfahren des Lohnsteuerausgleichs durch den Arbeitgeber soll abgeschafft werden. Es soll Vereinfachungen bei den Rentenbezugsmitteilungen geben. Auch die Anmeldung der Kapitalertragsteuer soll für ab 2009 zufließende Kapitalerträge auf elektronischem Wege erfolgen. Einfacher soll der Steuerabzug im grenzüberschreitenden Handel mit Verschmutzungsrechten werden.
Anmeldung von Steuersparmodellen
Nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs ist nach Nawraths Worten eine Anmeldepflicht für neue Steuersparmodelle von deren professionellen Vermarktern. Allerdings habe der Finanzausschuss des Bundestages sich schon vor längerer Zeit dieses Themas angenommen. Es sei davon auszugehen, dass im parlamentarischen Verfahren bei der Beratung des Jahressteuergesetzes dies zur Sprache komme und dort einfließen könnte.
Von Gernot Heller
Quelle: ntv.de