Dossier

Qualifizierte Einwanderung Die "Blue Card"

Die EU-Kommission hat die Einführung einer "Blue Card" für hochqualifizierte Einwanderer vorgeschlagen. Diese zunächst auf zwei Jahre befristete Arbeitserlaubnis soll Europa für Fachkräfte aus Asien und Afrika attraktiver machen. Hier die Einzelheiten des vorgestellten Gesetzesentwurfs:

Bedingungen

Die Bewerber müssen einen Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot für mindestens ein Jahr vorlegen. Das Gehalt muss mindestens das Dreifache des Mindestlohns im jeweiligen Zielland betragen. Falls es - wie in Deutschland - keinen allgemeinen Mindestlohn gibt, muss das Gehalt mindestens drei Mal so hoch sein wie die Schwelle, unterhalb derer die Bürger des Ziellandes Anspruch auf Sozialhilfe haben. Hochqualifizierte Einwanderer unter 30 können aber auch bei geringerem Verdienst eine Blue Card erhalten. Als hochqualifiziert gelten Bewerber mit Hochschulabschluss oder mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung. Über den Antrag soll in der Regel binnen 30 Tagen, spätestens aber nach 90 Tagen entschieden werden.

Geltungsdauer

Die "Blue Card" gilt bei einem Arbeitsvertrag über ein Jahr für 15 Monate, bei Verträgen von zwei Jahren und mehr zunächst nur für die ersten zwei Jahre. Eine Verlängerung kann für jeweils zwei weitere Jahre beantragt werden. Verliert ein "Blue-Card"-Inhaber seinen Job, bleibt die Karte für drei Monate nach der Entlassung gültig. Nach fünf Jahren Aufenthalt in der EU können "Blue-Card"-Inhaber eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dabei sollen auch Abwesenheitszeiten angerechnet werden, sofern sie eine Gesamtdauer von 16 Monaten nicht überschreiten.

Familiennachzug

"Blue Card"-Inhaber sollen grundsätzlich ihre Familien mitbringen dürfen, unabhängig von ihren Aussichten auf eine dauerhafte Arbeitserlaubnis. Aufenthaltserlaubnisse für die Familien müssen spätestens sechs Monate nach Antragseingang bewilligt werden.

Umzug

Nach mindestens zwei Jahren Aufenthalt in einem EU-Land können "Blue Card"-Inhaber gemeinsam mit ihrer Familie in einen anderen Mitgliedstaat umziehen, sofern sie auch dort einen entsprechenden Arbeitsplatz finden. Spätestens einen Monat nach dem Umzug müssen sie nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für die "Blue Card" weiter erfüllen. Lehnt der Aufnahmestaat den Antrag ab, so muss das EU-Land, das die erste "Blue Card" ausgegeben hat, den Einwanderer und seine Familie zurücknehmen.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen