Dossier

Unterhalt fürs Kind Ein Viertel bekommt nichts

Politiker wie Hilfsorganisationen schlagen immer wieder Alarm: Trennung und Scheidung gehören zu den großen wirtschaftlichen Risiken. Leidtragende sind oft die Kinder, denn häufig ist nach einer Trennung oder Scheidung der Streit nicht vorbei. Allzu oft kommen Unterhaltszahlungen für die Kinder unregelmäßig oder gar nicht. Etwa ein Viertel der Mütter erhält keinen Kindesunterhalt, ergab eine vom Bundesfamilienministerium im Jahr 2003 veröffentliche Studie. Dabei gibt das Gesetz klare Regelungen vor.

"Man unterscheidet zwischen Natural- und Barunterhalt", erklärt Martin Weißpfenning, Geschäftsführer der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht in Nürnberg. In der Regel blieben die Kinder bei den Müttern, die dann für den so genannten Naturalunterhalt, also Essen, Unterkunft, Erziehung und Betreuung sorgen. Die Väter seien entsprechend zum Barunterhalt verpflichtet. Dabei richte sich die Höhe des Unterhalts nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des Vaters.

Eine Richtlinie über die Höhe der Zahlungen geben die so genannte Düsseldorfer Tabelle für die alten Bundesländer und die Berliner Tabelle für die neuen Länder. "Diese Tabellen haben aber keine Gesetzeskraft und sind daher auch nicht verbindlich", sagt Jochen Hille vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) in Berlin. Trotzdem würden die Tabellen in jedem Rechtstreit um Unterhaltszahlungen zu Grunde gelegt und seien ein guter Anhaltspunkt, erläutert Sabine-Sara Goethert, Fachanwältin für Familienrecht in Stuttgart.

Das gilt zum Beispiel, wenn sich unverheiratete Eltern im Guten trennen. "Trotzdem empfehle ich, zumindest einmal den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen, um abzuklären, was einem zusteht", sagt Goethert. Verheiratete Eltern sollten sich auch unter steuerlichen Gesichtspunkten beraten lassen, ergänzt Weißpfennig. "Da kann es um Zugewinnausgleich, Rente und eben Unterhalt gehen." Verheiratete Paare seien in der Regel schon wegen der Scheidung beim Anwalt. "Da kann man dann auch gleich die Unterhaltsfrage klären." Eine klare Vereinbarung gebe Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Im Vorfeld lässt sich die Unterhaltszahlung für mögliche Kinder nicht regeln. Denn selbst wenn sich die Eltern vor einer Trennung zu Zahlungen für die Kinder verpflichten, können sich im Ernstfall die Bedingungen geändert haben, erklärt Weißpfenning. Oft sei Arbeitslosigkeit der Grund, dass Väter ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. "Manche rechnen sich allerdings auch arm, damit ihr Nettoeinkommen so gering ist, dass sie an die Kinder wenig oder gar nichts zahlen müssen", erzählt Hille.

Die Regel ist jedoch, dass Väter für ihre Kinder aufkommen. "Ich rate um der Kinder Willen, sich im Guten zu einigen", sagt Weißpfenning. Schließlich hätten die Eltern auch in der Zukunft häufig noch Kontakt. Ein gutes Verhältnis zwischen den getrennt lebenden Elternteilen und zu dem Kind hat Auswirkungen auf die Zahlungsmoral. "Es gibt Untersuchungen, dass Väter, die einen guten Kontakt zu Kind und Mutter haben, auch gewissenhafter den Unterhalt zahlen", sagt Hille.

Wenn die Zahlungen des Unterhaltspflichtigen länger ausbleiben, weil er nicht zahlen kann oder will, springt das Jugendamt mit Vorschusszahlungen ein. "Dann muss sich das Amt darum kümmern, dass es das Geld zurückbekommt", sagt Hille. Allerdings werden diese Vorschusszahlungen nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gezahlt. Danach steht das Elternteil mit dem Kind im schlimmsten Fall ohne finanzielle Unterstützung da.

"Mehr Probleme als bei dem Kindesunterhalt gibt es beim Trennungs- und nachehelichen Unterhalt", weiß Anwalt Weißpfenning aus Erfahrung. Da versuchten viele Männer zu tricksen. Für den 1. April 2007 plant die Bundesregierung ein Unterhaltsreformgesetz. "Das soll das Rangverhältnis klar festlegen", erklärt Goethert. Das Kind stehe mit seinen Ansprüchen weit über der Ehefrau, wird also auch vorrangig behandelt.

Informationen: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Hasenheide 70, 10967 Berlin (Tel. 030/695 97 86, Internet: www.vamv.de).

Von Britta Schmeis, dpa

Quelle: ntv.de

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