Völkerrechtliche Anerkennung Hintergrund
20.02.2008, 11:06 UhrDie völkerrechtliche Anerkennung eines neuen Staates wie im Falle des Kosovo wird laut Grundgesetz letztlich durch den Bundespräsidenten vollzogen. In Artikel 59, Abs. 1 heißt es: "Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten." Der Beschluss des Bundeskabinetts gilt als politische Entscheidung. Die Anerkennung wird mit einer Note des Bundespräsidenten an den Präsidenten des neuen Staates formell ausgesprochen.
Rechtlich davon zu trennen ist die Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Zwei Staaten können sich völkerrechtlich anerkennen, ohne mit Botschaftern im jeweils anderen Land vertreten zu sein. Im Kosovo gibt es derzeit ein Verbindungsbüro, das im Fall der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Botschaft wird. Der bisherige Büroleiter wird dann voraussichtlich Interims-Geschäftsträger. Die letzte völkerrechtliche Anerkennung sprach Deutschland am 14. Juni 2006 im Falle Montenegros aus. Am selben Tag wurden auch diplomatische Beziehungen mit dem Land aufgenommen.
Im Fall der Anerkennung Sloweniens vom 18. Dezember 1991 begann das Schreiben des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker an den slowenischen Präsidenten mit den Worten: "Herr Präsident, ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass die Bundesrepublik Deutschland die Republik Slowenien als unabhängigen Staat anerkennt. Das deutsche Volk begrüßt Slowenien als neues Mitglied der Gemeinschaft der unabhängigen Staaten der Welt."
Quelle: ntv.de