Dossier

Managergehälter Kernpunkte der neuen Regeln

Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung die schärferen Regeln für Managergehälter beraten - sie waren unter dem Eindruck der Finanz- und Wirtschaftskrise zustande gekommenen. Der Regierungsentwurf verlangt von Aufsichtsräten mehr Verantwortung bei der Festlegung der Einkünfte für Top-Manager. Die Kernpunkte: Vergütungssystem mit Nachhaltigkeits-Wirkung:

In der Vergangenheit waren die Vergütungen zu sehr auf kurzfristige Ziele wie den Börsenkurs oder das Auftragsvolumen zu einem bestimmten Stichtag ausgerichtet. Firmenchefs verloren deshalb schon mal langfristige Entwicklungen der Unternehmen aus dem Auge. Bei der Festlegung der Gehälter soll künftig auch darauf geachtet werden, dass die Gehalts-Schere zwischen Vorständen und Arbeitnehmern nicht zu weit auseinandergeht.

Deutlicher als bislang wird formuliert werden, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu Leistungen des Vorstandsmitglieds und der Lage des Unternehmens stehen soll. Außerdem sollen "langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung" gesetzt werden. Konkret werden die Vorstandsmitglieder Aktienoptionen, die oft Teil ihrer Vergütung sind, erst nach vier statt bisher nach zwei Jahren ausüben können. Mehr Verantwortung für Aufsichtsräte:

Grundsätzlich soll, wie dies eigentlich heute schon richtig wäre, der gesamte Aufsichtsrat über die Vorstandsgehälter entscheiden und nicht nur ein Ausschuss. Die Haftung des Aufsichtsrats wird verschärft. Setzt dieser eine unangemessene Vergütung fest, macht er sich gegenüber der Gesellschaft schadenersatzpflichtig. Allerdings dürfte Schadensersatz kaum das Privatvermögen des Aufsichtsrates treffen.

Weitere Optionen:

Die SPD will die Steuer-Abzugsfähigkeit von Vorstandsgehältern und -abfindungen auf eine Million Euro im Jahr begrenzen. Darüber liegende Ausgaben dürfen nicht mehr als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, um die Steuerlast zu mindern. Eine Arbeitsgruppe der Koalition soll weiter verhandeln. CDU und CSU wollen den Hauptversammlungen das Recht geben, ein - wenn auch unverbindliches - "Missfallensvotum" über die Vergütungen abzugeben.

Auf ihrem Vorbereitungstreffen für den G20-Gipfel haben die Europäer vor rund drei Wochen in Berlin bekräftigt, Bezahlungen, die die Risikofreude erhöhen, sollen auch weltweit der Vergangenheit angehören. Inzwischen sieht auch die US-Regierung Handlungsbedarf. Ohne internationale Regeln würden auch die neuen Regelungen in Deutschland ins Leere laufen. Spitzenmanager würden sich einen Job im Ausland suchen. Nägel mit Köpfen sollen auf dem Weltfinanzgipfel in London am 1. und 2. April gemacht werden.

Quelle: ntv.de

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