Dossier

Stichwort Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, um Entlassungen in Krisenzeiten zu vermeiden. Damit sollen Auftragsflauten überbrückt werden. Kurzarbeit entlastet Unternehmen von Lohnkosten und unter bestimmten Voraussetzungen auch komplett von den Sozialabgaben. Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezahlt.

Kurzarbeiter erhalten vom Arbeitgeber weiterhin Lohn und Gehalt, jedoch nur für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Das entfallende Netto-Entgelt wird durch das Kurzarbeitgeld teilweise ausgeglichen: Zu 60 Prozent bei Kinderlosen, zu 67 Prozent bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind.

Das Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung wird zwar nicht versteuert, wird aber wie das Elterngeld in die Berechnung der Steuerprogression einbezogen. Dies kann bei der Steuererklärung zu einer Nachforderung des Finanzamtes oder zu einer geringeren Steuererstattung führen.

Die zu Jahresbeginn auf maximal 18 Monate verlängerte Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld wird 2010 noch einmal ausgedehnt: Auf bis zu zwei Jahre. Dadurch will die Bundesregierung den Arbeitgebern, die in der Hoffnung auf eine Besserung der wirtschaftlichen Entwicklung von Entlassungen absehen, mehr Planungssicherheit geben.

Um das Instrument der Kurzarbeit für Arbeitgeber noch attraktiver zu machen, können sie sich Sozialabgaben für Kurzarbeiter ab Juli voll von der BA erstatten lassen - sofern die Kurzarbeit länger als sechs Monate dauert. Die volle Erstattung gibt es bislang nur, wenn die Firmen die Kurzarbeit zur zusätzlichen Qualifikation der Mitarbeiter nutzen.

Quelle: ntv.de, dpa

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