Dossier

Waffenlobbyist wird Steuerhinterzieher Kurzer Prozess mit Schreiber

Karlheinz Schreiber kündigte Enthüllungen an, aber schweigt bis zuletzt.

Karlheinz Schreiber kündigte Enthüllungen an, aber schweigt bis zuletzt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Von den vier Anklagepunkten ist am Ende einer übrig geblieben, und für den wird Karlheinz Schreiber am 5. Mai voraussichtlich mit vier bis sechs Jahren Gefängnis bestraft werden.

Der Prozess gegen den Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber hatte eigentlich alle Bestandteile für eine große Show: bestochene Politiker und saudische Prinzen, korrupte Rüstungsmanager, millionenschwere Rüstungsgeschäfte, eine 26 Meter lange Jacht im Mittelmeer und Millionen Provisionen, die auf Tarnkonten in der Schweiz und Liechtenstein eingingen. Und mittendrin ein kleiner, raffinierter Drahtzieher: der Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber aus Kaufering in Oberbayern.

Jetzt zum überraschend schnellen Ende des Verfahrens steht vor Gericht lediglich ein krimineller Steuerhinterzieher, der dem deutschen Fiskus von 1988 bis 1993 um 7,3 Millionen Euro betrogen haben soll. Dafür erwarten den 76-jährigen Schreiber nach Auffassung von Justizkreisen zwischen vier und sechs Jahren Gefängnis. Das Urteil soll am 5. Mai verkündet werden.

Schreiber bleibt tatenlos

Der Angeklagte selbst hat nichts dazu beigetragen, die zu erwartende Haftstrafe zu verringern. Es gibt kein Geständnis. Schreiber hat bislang keinen Cent zur Wiedergutmachung seiner Steuerschuld gezahlt. Auch sein Schweigen vor Gericht nach zehnjähriger Flucht in Kanada ist zwar sein gutes Recht, trug aber nicht zu einem günstigen Bild des Angeklagten bei.

Und dennoch ist das Verfahren für Schreiber eigentlich "optimal" gelaufen. Von ursprünglich vier Anklagepunkten ist nur der Vorwurf der Steuerhinterziehung übrig geblieben. Den Vorwurf der Bestechung hat das Gericht als verjährt gestrichen, die Anschuldigung der Beihilfe zum Betrug beim Panzergeschäft mit Saudi-Arabien hat die Staatsanwaltschaft als unbeweisbar aufgegeben, eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue hatte der kanadische Ausweisungsbeschluss bereits ausgeklammert. Zusätzlich wurde der hinterzogene Betrag von ursprünglich über elf Millionen Euro auf 7,3 Millionen Euro heruntergerechnet. Das Gericht hat dabei alle Details zugunsten des Angeklagten berücksichtigt. Der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell: "Wir agieren hier nach dem zivilrechtlichen Meistbegünstigungsprinzip, weil wir im Dunkeln tappen."

Wohin floss das restliche Geld?

Hintergrund sind unversteuerte Provisionszahlungen in Höhe von rund 63 Millionen Mark (ca. 32 Millionen Euro), die Schreiber für die Vermittlung von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada sowie von Fuchs-Panzern nach Saudi-Arabien kassiert hat. Das Geld floss über zwei Scheinfirmen in Liechtenstein und Panama auf Tarnkonten in der Schweiz. Von dort gingen Teilbeträge an zwei Rüstungsmanager und an den früheren Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls, die dafür rechtskräftig verurteilt wurden. Wohin der Rest des Geldes floss, konnte das Gericht nicht klären. Am Schluss verschwanden die Millionen, zwischengeparkt auf einem Schweizer Konto von Schreibers Frau Barbara, in Liechtenstein. Zu all diesen Transaktionen hat Schreiber vor Gericht hartnäckig geschwiegen. Bis zuletzt bestritt er, der wirtschaftlich Berechtigte und damit Steuerpflichtige für diese Geschäfte gewesen zu sein.

Die Verteidiger von Schreiber hatten alle Beweismittel zulasten Schreibers angezweifelt, aber wenig zugunsten ihres Mandanten vorgebracht. Dem Gericht war es gelungen, mehrere Dokumente zu präsentieren, die eindeutig auf Schreibers Verantwortung für die Provisionszahlungen hinweisen. Ob es sich dabei um die Eröffnung von Konten handelt oder relevante Geschäftspapiere, immer wieder steht Schreiber als Agierender im Zentrum. Ob das Gericht aber gut beraten war, auf die Vernehmung des Hauptbelastungszeugen in der Schweiz zu verzichten, wird vermutlich erst nach einem Votum des Bundesgerichtshofs zu beurteilen sein. Die Aussagen des Schweizers waren in Augsburg nur verlesen worden, da dieser sich weigert, nach Deutschland zu kommen.

Ganz normaler Steuerhinterziehungsprozess

Nach der großen Aufregung, als Schreiber im August letzten Jahres ausgeliefert worden war, ist das Verfahren acht Monate später zu einem ganz normalen Steuerhinterziehungsprozess geworden, dessen Ende trotz des zu erwartenden Urteils wohl noch nicht gekommen ist. Die Verteidiger haben schon angekündigt, in Revision zum Bundesgerichtshof zu gehen, wie schon bei den früheren Verfahren gegen Ex-Rüstungsmanager und dem Politikersohn Max Strauß. Dieser war nach einer ersten Verurteilung sogar frei gesprochen worden, die Manager waren letztlich mit Bewährungsstrafen davon gekommen. Das schließen Steuer-Juristen im Fall Schreiber aus. Mit ein paar Jahren wird der frühere Waffen-Lobbyist wohl rechnen müssen.

Quelle: ntv.de, Nikolaus Dominik, dpa

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