Hintergrund Leistungen für Arbeitslose
08.10.2007, 14:28 UhrDie staatlichen Leistungen, die Arbeitslose erhalten, gliedern sich hauptsächlich in zwei Grundpfeiler, das Arbeitslosengeld I und das Arbeitslosengeld II. Im Falle von Arbeitslosigkeit wird zunächst ALG I ausgezahlt, derzeit bis zu 12 Monate lang, nach dem 50. Lebensjahr können es bis zu 18 Monate sein. Die Höhe des ALG I orientiert sich am früheren Einkommen.
Dauert die Arbeitslosigkeit länger als ein beziehungsweise eineinhalb Jahre, wird ALG II ausgezahlt, das derzeit im Grundstock 347 Euro beträgt und von Zuschüssen unter anderem zur Miete und anderen Lebenshaltungskosten ergänzt wird.
Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck hat sich dafür ausgesprochen, älteren Arbeitnehmern länger das höhere Arbeitslosengeld I auszuzahlen. Ein Argument, das auch die Gewerkschaften seit Jahren immer wieder für eine Erhöhung der Bezugsdauer anführen, ist, dass ältere Arbeitslose bereits länger in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und deshalb auch mehr zurückbekommen müssten. Gegner dieser Argumentation führen allerdings an, dass die Arbeitslosenversicherung keine Kapitalanlage mit festgelegten Ansprüchen auf Auszahlung ist. Vielmehr sicherten sich die Arbeitnehmer gegen das Risiko von Arbeitslosigkeit ab.
Vor etwa einem Jahr hatte bereits der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers mit seiner Forderung nach einer längeren Auszahlung von ALG I eine heftige Diskussion ausgelöst. Rüttgers wollte die Bezugsdauer mehr an die Länge der Erwerbstätigkeit und damit an die Dauer der Einzahlungen in die Versicherung knüpfen, was allerdings geringere Bezüge für jüngere Erwerbslose bedeutet hätte.
Beck will, dass Arbeitslose nach dem 45. Lebensjahr bis zu 15 Monate und nach dem 50. Lebensjahr bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld I erhalten. Die Kosten hat der SPD-Vorsitzende auf 800 Millionen Euro beziffert.
Neben der Bezugsdauer des ALG I sind auch die Höhe des ALG II sowie Nebenverdienst- und Vermögensgrenzen von ALG-II-Empfängern immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Umstritten ist auch die Höhe der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die alle Arbeitnehmer leisten müssen. Angesichts der erwarteten Milliarden-Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit werden die Beiträge zum 1. Januar bereits von 4,2 auf 3,9 Prozent gesenkt. Zahlreiche Politiker fordern allerdings eine weitergehende Senkung.
Quelle: ntv.de