Dossier

30 Prozent bis 2020 Neufassung des EEG

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zur Förderung von Strom aus regenerativen Quellen gilt seit dem Jahr 2000 und hat für hohe Wachstumsquoten bei Ökostromanbietern gesorgt. Nun wurde es novelliert.

Die ab 2009 geltende Neufassung hat der Bundesregierung zufolge das Ziel, den Anteil an der Stromproduktion bis 2020 auf mindestens 30 Prozent zu steigern. Im Jahr 2007 wurden rund 14 Prozent des Stroms aus Wind-, Wasser-, Bio- und Solarenergie gewonnen. Zur Finanzierung der Förderung, die auf den Strompreis umgelegt wird, zahlt der Regierung zufolge ein Haushalt mit vier Personen derzeit rund drei Euro im Monat. Dieser Betrag werde bis 2015 auf fünf Euro steigen und danach sinken.

Erstmals gibt es nun auch ein Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG). Es soll helfen, den Anteil erneuerbarer Quellen bei der Wärmeerzeugung bis 2020 auf 14 Prozent erhöhen. Im vergangenen Jahr lag er 6,6 Prozent. In Neubauten, die ab 2009 fertiggestellt werden, müssen nach dem Gesetz erneuerbare Energien zum Heizen genutzt werden. Bei Altbauten fördert der Staat die Verwendung weiterhin. Im vergangenen Jahr stellte er dazu 213 Millionen Euro bereit, dieses Jahr sind es 350 Millionen Euro. Der Betrag soll nun auf bis zu 500 Millionen Euro jährlich ab 2009 steigen.

Unter regenerativer oder erneuerbarer Energie (EE) versteht man Energieträger wie Sonne, Wind, Wasser, Bioenergie und Erdwärme. Sie stehen im Prinzip unendlich zur Verfügung. Im Unterschied zu fossilen Energiequellen wie Erdöl und Erdgas sind sie nicht nur klimafreundlich, sondern auch überwiegend im eigenen Land vorhanden, was unabhängiger von Energieimporten macht.

Quelle: ntv.de

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