Dossier

Die Qual der Wahl Tarife gesetzlicher Kassen

Am 1. April tritt die Gesundheitsreform in Kraft. Gesetzliche Kassen können damit künftig verschiedene neue Wahltarife anbieten: Bei Selbstbehalttarifen können Versicherte ihre Beiträge senken, wenn sie eine gewisse Eigenbeteiligung pro Jahr vereinbaren. Unter Selbstbehalt versteht man den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Bei Rückerstattungstarifen bekommen Versicherte am Ende eines Jahres Geld zurück, wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Patienten, die ähnlich wie Kunden von Privatkassen behandelt werden wollen, können bei einigen gesetzlichen Kassen Kostenerstattungstarife wählen. Neu ist zudem, dass Kassen Tarife anbieten können, in deren Rahmen auch homöopathische Arzneimittel bezahlt werden. Eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren gilt bei allen Wahltarifen. Doch welche gesetzlichen Kassen bieten tatsächlich Wahltarife an? Die großen Anbieter im Überblick:

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) bieten ihren Versicherten einen Selbstbehalttarif an, mit dem diese je nach AOK und jeweiligem Einkommen bis zu 600 Euro pro Jahr einsparen können. Dieser Bonus verringert sich nur, wenn das AOK-Mitglied im Laufe des Jahres bei einem Arztbesuch ein Rezept verschrieben bekommt oder ins Krankenhaus muss. Arztbesuche ohne Rezept, Früherkennungsuntersuchungen und Leistungen rund um die Schwangerschaft werden nicht angerechnet. "Das ist wie eine gemeinsame Wette auf die Gesundheit", erläuterte der Chef der AOK Baden-Württemberg, Rolf Hoberg. Das finanzielle Risiko beträgt je nach Tarifklasse allerdings maximal 50 bis 120 Euro pro Jahr. Zudem gibt es bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen Prämienprogramme, die gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen.

Die Barmer Versicherungen gehen mit 18 Wahltarifen an den Start. Darunter sind Bonusprogramme, Kostenerstattungs- und Selbstbehalttarife. "Wir freuen uns auf einen intensiveren Wettbewerb", sagte Vorstandschef Johannes Vöcking. Im Kostenerstattungstarif beispielsweise ist im ersten Jahr eine Rückzahlung von 80 Euro möglich. In Tarifen mit Selbstbehalt sind Prämienzahlungen von bis zu 500 Euro möglich.

Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) plant zunächst bis zu 20 unterschiedliche Individual-Tarife. Darunter sind mehrere Selbstbehalttarife mit unterschiedlichen Prämienzahlungen, die nach Einkommensklassen gestaffelt sind. Dabei haben DAK-Versicherte die Wahl zwischen Sach- und Geldprämien. Zu den Sachleistungen zählt zum Beispiel Klinik-Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Zusätzlich werden ein Beitragsrückerstattungstarif für freiwillig Versicherte, Kostenerstattungstarife und ein Tarif für die Kostenübernahme bei homöopathischen Arzneimitteln angeboten.

Die Techniker Krankenkasse (TKK) will unter anderem Selbstbehalttarife anbieten. Dabei steigen die ausgezahlte Prämie und die Höhe des Selbstbehalts mit dem Einkommen des Mitglieds an. Bei 18.000 Euro Jahreseinkommen liegt der Selbstbehalt bei 300 und die Prämie bei 240 Euro. Bei 42.000 Euro Einkommen sind es 960 Euro Selbstbehalt und 600 Euro Prämie. Zudem gibt es einen Rückerstattungstarif.

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) wird zum 1. April sieben neue Tarife anbieten, unter anderem vier Selbstbehalttarife und einen Rückzahlungstarif. "Die Stufen starten bei einem Jahreseinkommen von mehr als 12.000 Euro. Hier beläuft sich die maximale jährliche Bonuszahlung auf 120 Euro und der Selbstbehalt auf 170 Euro", sagte eine KKH-Sprecherin. Beim Rückzahlungstarif wird den Versicherten ein Zwölftel ihres Jahresbeitrags zurückerstattet.

Die Gmünder Ersatzkasse bietet künftig drei Wahltarife an. Mit einem neuen Vorsorgetarif könnten Singles bis zu 250 und Familien bis zu 600 Euro im Jahr sparen. Voraussetzung für die Erstattung ist die Teilnahme an Gesundheitsförderungs- und Präventionsprogrammen.

Quelle: ntv.de

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