Hintergrund Wahlpflicht in Italien
09.04.2006, 15:00 UhrIn Italien gibt es laut Gesetz eine Wahlpflicht. Artikel 48 der italienischen Verfassung schreibt vor, dass die Wahl aller volljährigen Italiener "persönlich, gleich, frei und geheim" sein muss: "Ihre Ausübung ist eine Bürgerpflicht", heißt es weiter.
Ein Nichtbefolgen wird jedoch heute in aller Regel nicht mehr - wie in anderen Ländern - durch Sanktionen geahndet. Jedoch sei es nicht einmal so lange her, dass Nichtwähler mit einem Eintrag in ihr polizeiliches Führungszeugnis rechnen mussten, heißt es in Rom.
In Gesetzeskommentaren heißt es zur Begründung der Wahlpflicht, sie solle verhindern, dass eine lediglich geringe Mehrheit der Bevölkerung zu viel Einfluss auf das Gesamtergebnis von Wahlen erhält. Wahlpflicht gibt es unter anderem auch in Griechenland, Belgien und Österreich.
Quelle: ntv.de