Einigung zur Gesundheitsreform 'Was ändert sich?
02.02.2007, 06:33 UhrNach monatelangem Streit haben Union und SPD ihren Streit über die Zukunft der Privaten Krankenversicherung (PKV) und andere Kernpunkte der Gesundheitsreform beigelegt. Die Reform soll nach derzeitigen Planungen am 1. April 2007 in Kraft treten. Hier die zentralen Punkte:
ZIELE: Die Reform soll die notwendige medizinische Versorgung für alle und gemäß aktuellen Standards sichern. Auch Menschen ohne Krankenversicherung sollen sich wieder versichern und in eine gesetzliche oder private Kasse zurückkehren können.
VERSICHERUNGSPFLICHT: Von 2009 an soll eine "Pflicht zur Versicherung" gelten: Die heute rund 300.000 Nichtversicherten müssen also Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse werden. Eine bestehende Versicherung kann man nur noch dann kündigen, wenn man bereits eine neue Police nachweisen kann.
GESUNDHEITSFONDS: Von 2009 an sollen die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einen Fonds fließen. Der Staat soll Steuergelder in Milliardenhöhe beisteuern. Die Kassen erhalten für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Der Fonds soll den Wettbewerb zwischen den Kassen fördern und das Geld gerechter verteilen. Kassen mit vielen Kranken sollen Geld von Kassen mit weniger Kranken erhalten. Die zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Krankenkassen eines Bundeslandes dürfen allerdings jährlich um maximal 100 Millionen Euro anwachsen. Die genaue Ausformulierung dieser so genannten "Bayern-Klausel" ist jedoch noch unklar.
ZUSATZBEITRAG: Kommt eine gesetzliche Krankenkasse mit dem Geld aus dem Fonds nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben. Er darf maximal ein Prozent des Einkommens des jeweiligen Mitglieds betragen. Bei einem Beitrag von bis zu 8 Euro wird auf die Einkommensberechnung verzichtet. Versicherte sollen die Versicherung sofort wechseln können, wenn sie Zusatzbeiträge erhebt.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG (PKV): Vom 1. Januar 2009 an müssen die Privatkassen einen Basistarif anbieten. Dieser soll vor allem ehemals Privatversicherten offen stehen. Diese müssen von den Privatkassen bereits vom 1. Juli 2007 an aufgenommen werden - unter den gleichen Konditionen wie später im Basistarif. Unter anderem entfallen die Risikozuschläge. Bestandskunden können 2009 lediglich innerhalb einer Frist von sechs Monaten in den Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Über 55-Jährige und Bedürftige können auch später auf den Basistarif umsteigen, aber nur in ihrem Versicherungsunternehmen. Auch für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt eine Frist von sechs Monaten. Für Gutverdiener wird ein Wechsel aus der gesetzlichen in die private Versicherung erschwert: Das Einkommen muss dafür künftig drei Jahre lang über der Pflichtversicherungsgrenze (derzeit 3975 Euro pro Monat) liegen.
EIGENVERANTWORTUNG UND LEISTUNGEN: Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss mehr zuzahlen. Komplikationen nach Tätowierungen oder Piercings sollen nicht mehr auf Kassenkosten behandelt werden. Ausgeweitet werden die Leistungen der Kassen bei empfohlenen Impfungen, Eltern-Kind-Kuren sowie der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden.
EINSPARUNGEN: Die Kliniken sollen nach dem Willen der Regierung etwa 500 Millionen Euro einsparen. Beim Rettungsdienst soll es Kürzungen von 100 Millionen Euro geben. Die Höhe dieser Kürzungen muss allerdings noch zwischen Bund und Ländern ausgehandelt werden. Auch bei Medikamenten soll gespart werden: Der Rabatt, den die Apotheker den Kassen pro Medikament gewähren müssen, wird von 2 Euro auf 2,30 Euro erhöht. Langfristig sollen die Einsparungen damit über den für 2007 angestrebten 500 Millionen Euro liegen.
Quelle: ntv.de