Haushalte mit geringem Einkommen Wohngeld als Mietzuschuss
04.07.2008, 11:05 UhrHaushalte mit geringem Einkommen erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss. Grundlagen der Berechnung sind die zu berücksichtigenden Familieneinkommen sowie Höchstgrenzen für die Bruttokaltmiete von Geringverdiener- und Rentner-Haushalten. Diese Mieten sind seit 2001 - dem Jahr der bis dahin letzten Wohngelderhöhung - im Schnitt um acht Prozent gestiegen.
Damit fielen immer mehr bedürftige Mieter aus dem Wohngeldbezug heraus oder blieben auf den durch den Heizkostenanstieg verursachten Mehrkosten sitzen.
Die Miethöchstbeträge steigen nun zum 1. Januar 2009 um 10 Prozent, die Werte in der Wohngeldtabelle um 8 Prozent. Um die Heizkostensteigerungen von bis zu 50 Prozent aufzufangen, werden bei Wohngeldempfängern Heizkosten künftig erstmals pauschal mit 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche berücksichtigt - im Unterschied zu den Unterkunftskosten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger: Bei diesen übernimmt der Staat die vollen Heizkosten.
Durch die Neuregelung hofft die Bundesregierung, dass etwa 70.000 Haushalte aus dem Hartz-IV-Bereich ins Wohngeldsystem zurückkehren. Weitere 90.000 dürften durch die erhöhten Miethöchstgrenzen wieder wohngeldberechtigt werden, womit die Gesamtzahl der Wohngeldempfänger auf bis zu 850.000 anwachsen könnte.
Quelle: ntv.de