Mindest- versus Kombilohn Worum geht es?
05.03.2007, 17:23 UhrDie große Koalition ringt seit Monaten in Gesprächen um eine Neuregelung des Niedriglohnsektors. Ziel ist es, mehr Langzeitarbeitslose in Beschäftigung zu bringen, zugleich aber auch Lohndumping einen Riegel vorzuschieben. Während Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) tarifliche Mindestlöhne anstrebt, setzt die Union bevorzugt auf staatlich bezuschusste Kombilöhne.
Der Mindestlohn stellt eine untere Lohngrenze dar, die von keinem Arbeitgeber unterschritten werden darf. Der Mindestlohn wird durch Gesetz oder durch Vereinbarung der Tarifparteien festgelegt. Im ersten Fall gilt er flächendeckend und branchenübergreifend, im zweiten Fall für die Beschäftigten der jeweiligen Branche.
Nach einer aktuellen Übersicht des Statistischen Bundesamtes liegen die niedrigsten Tariflöhne derzeit in Ostdeutschland bei 3,82 Euro für Friseure und bei 4,38 pro Stunde für die Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes. Im Westen liegen die Mindesttarife in diesen beiden Branchen bei 5,78 und 6,28 Euro je Arbeitsstunde. Für die Beschäftigten des Bundes liegen die untersten Tariflöhne bei 7,59 (West) und 7,02 Euro (Ost). Die Gewerkschaften fordern einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro.
Beim Kombilohn handelt es sich um eine Kombination aus Niedriglohn und staatlichem Zuschuss. Damit soll sichergestellt werden, dass Beschäftigte ein die Existenz sicherndes Einkommen erzielen. Die Zuschüsse werden entweder an Arbeitgeber bei der Einstellung von Erwerbslosen bezahlt oder aber an Arbeitslose als Anreiz zur Aufnahme einer auch gering entlohnten Beschäftigung. Verständigt hat sich die Koalition bereits auf Kombilöhne für junge und ältere Arbeitslose. Ferner sollen rund 100.000 schwer Vermittelbare in geförderte Beschäftigung gebracht werden.
Zwei neue Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Kombilöhne - speziell das Konzept des Wirtschaftsweisen Peter Bofinger - nur bescheidene arbeitsmarktpolitische Effekte haben. Im günstigsten Fall sei mit knapp 150.000 zusätzlichen Vollzeitstellen zu rechnen.
Bofinger hatte vorgeschlagen, dass Beschäftigte mit einem Bruttoverdienst von weniger als 1.300 Euro bei Ledigen bzw.1.900 Euro bei Verheiraten die Beiträge zu den Sozialversicherungen ganz oder teilweise vom Finanzamt erstattet erhalten. Verwaltungstechnisch sei dies aber, so die Einschätzung der von der Bundesregierung beauftragten Gutachter, "hoch kompliziert". Das Kombilohn-Modell Bofingers belastet demnach die öffentlichen Haushalte zunächst mit etwa einer Milliarde Euro. Werde jedoch, wie von Bofinger vorgeschlagen, die Privilegierung von Minijobs bei Steuern und Abgaben abgeschafft, ergäben sich bis zu vier Milliarden Euro an Einsparungen. Bofinger hatte sich auch für einen flächendeckenden Mindestlohn von 4,50 Euro ausgesprochen.
Quelle: ntv.de