Dossier

Procedere in Wiesbaden Zwei Abstimmungen

Um Ministerpräsidentin von Hessen zu werden, muss die SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti zwei Abstimmungen überstehen. Der Landtag in Wiesbaden tritt am Dienstag um 12.30 Uhr zu seiner Sondersitzung zusammen.

Zunächst findet die Wahl des Regierungschefs nach Artikel 101, Absatz 1 der hessischen Verfassung statt. Es gibt keine Aussprache, die Wahl ist geheim. Um die notwendige Mehrheit von 56 der 110 Abgeordneten zu erzielen, braucht Ypsilanti 41 der 42 SPD-Stimmen - die Abgeordnete Dagmar Metzger will weiterhin nicht für sie votieren -, dazu alle 9 Stimmen der Grünen und alle 6 Stimmen der Linken. Die CDU will erst kurz vor der Sitzung festlegen, ob ihre 42 Abgeordneten die Wahl boykottieren oder Nein-Stimmen abgeben.

Falls Ypsilanti zur Ministerpräsidentin gewählt wird, folgt eine Sitzungsunterbrechung, in der sie ihr Kabinett bildet und den künftigen Ministern die Ernennungsurkunden überreicht. Dann kommt der Landtag wieder zusammen zur Vertrauensabstimmung nach Artikel 101, Absatz 4. Üblicherweise findet diese Abstimmung ohne vorherige Aussprache statt; es könnte indes sein, dass die CDU in diesem Fall eine Debatte beantragt.

Theoretisch gibt es die Möglichkeit, dass ein gewählter Ministerpräsident mit seiner Kabinettsliste im Landtag scheitert. Dann nützt ihm die bestandene Wahl nichts - im Amt bleibt der alte Regierungschef, weil nur er ein arbeitsfähiges Kabinett hat. In diesem Fall wären das der geschäftsführende Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und seine Minister. Erst wenn der Landtag der neuen Landesregierung als Ganzes das Vertrauen ausspricht, ist Ypsilanti als Ministerpräsidentin im Amt.

Quelle: ntv.de

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