Finanzaktivitätssteuer und Finanzmarktsteuer Zwei unterschiedliche Konzepte
06.05.2010, 17:17 Uhr
Die Mitverursacher der Finanzkrise sollen sich an den Kosten beteiligen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der geplante gemeinsame Entschließungsantrag zur Kontrolle der Finanzmärkte ist an unterschiedlichen Vorstellungen der Regierungskoalition und der SPD über die Besteuerung von Finanzgeschäften gescheitert. Zwei unterschiedliche Konzepte stehen zur Debatte:
Die FINANZAKTIVITÄTSSTEUER, wie sie der Internationale Währungsfonds im April vorgeschlagen hatte, soll auf die Gewinne von Finanzunternehmen, aber auch auf Gehaltszahlungen wie etwa Manager-Boni erhoben werden. Dadurch sollen Banken und Anlagefonds dauerhaft an den Kosten von Krisen beteiligt werden, die durch sie mitverursacht wurden. Als Steuersatz wurde ein Wert von zwei Prozent ins Spiel gebracht. Kombiniert werden soll die Steuer laut IWF mit einer "FINANZSTABILITÄTSABGABE", die alle Finanzkonzerne zunächst zu einem pauschalen Satz zu entrichten hätten; später soll der Satz je nach Risikograd der Geschäfte gestaffelt werden.
Die FINANZMARKTSTEUER - oder Finanztransaktionssteuer - soll nicht die Gewinne von Banken besteuern, sondern jeden einzelnen Handel fast aller Finanzprodukte - von Aktien über Devisen bis hin zu Spekulationspapieren. Befürworter schlagen einen minimalen Steuersatz von etwa 0,05 Prozent vor, was allein für Deutschland Einnahmen von zehn bis 20 Milliarden Euro bringen würde. Gegner befürchten, dass die Banken die Kosten einfach auf die Kunden abwälzen. Wegen des großen Volumens der Handelsaktivitäten dürfte die Finanzmarktsteuer mehr Finanzmittel einbringen als die Finanzaktivitätssteuer.
Quelle: ntv.de, AFP