Pressestimmen

Umgang mit Islam-Schmähungen "Nicht im Namen der Pressefreiheit!"

Würdende Musliminnen im Libanon.

Würdende Musliminnen im Libanon.

(Foto: dpa)

Ein Islam-Hassvideo aus den USA erzürnt die Muslime in aller Welt. Kurze Zeit später erscheinen in einem französischen Satireblatt Mohammed-Karikaturen. Jetzt will die "Titanic" nachziehen und einen Islam-Titel bringen. Können solche Veröffentlichungen verboten werden oder sind sie durch die Meinungsfreiheit abgedeckt? Die Presse diskutiert.

Das Delmenhorster Kreisblatt ruft zu Achtsamkeit auf: "Schmähvideo, Pariser Karikaturen und 'Titanic' springen auf einen fahrenden Zug und nutzen die schon lang existierende angespannte Stimmung in der islamischen Welt, um Aufmerksamkeit zu erheischen und/oder ein bisschen Kasse zu machen. Medien dürfen das, aber sie müssen es nicht machen. Wir werden derlei Beiträge wohl noch eine Zeit lang ertragen müssen - nur bitte nicht im Namen der Pressefreiheit!"

Die Aachener Nachrichten warnen vor überzogenen Forderungen: "Vor dem Hintergrund anti-islamischer Karikaturen meint nun mancher, auch hierzulande die Uhr ein gutes Stück zurückdrehen zu können. Ein Blasphemiegesetz müsse her, tönt es aus der dunkelsten konservativen Ecke. Zurück in die Zeit vor 1969 also? So soll die Antwort unserer freiheitlichen Gesellschaft auf durchgeknallte Fanatiker aussehen? Wie erbärmlich! Nein: Wer zum Hass aufstachelt, indem er gezielt Religionen beleidigt, macht sich schon heute strafbar. Alles andere unterliegt der Meinungsfreiheit."

"In diesen Tagen wägen wir die Meinungsfreiheit nicht gegen das Persönlichkeitsrecht des Papstes ab, der sich beleidigt fühlen mag durch eine Karikatur, die ihn mit befleckter Soutane zeigt. Wir verteidigen die Meinungsfreiheit auch nicht gegen einen autoritären Obrigkeitsstaat hier", schreibt die Stuttgarter Zeitung, sondern "wir wägen diese Freiheit ab gegen das Leben von Menschen, die in islamisch geprägten Staaten leben, gegen das Leben von Botschaftern, die dort Dienst tun, auch gegen die Gesundheit von Kindern, die dort in westliche Schulen gehen."

Die Frankfurter Rundschau fragt sich, ob es einen korrekten rechtlichen Umgang mit dem Anti-Islam-Film geben kann: "Der Dummheit der Islamophoben ist auf dem Rechtsweg so wenig beizukommen wie dem Hass islamistischer (Selbstmord-)Attentäter. Erst wenn die Dummheit der Islamophoben in Gewalt umschlägt oder Gewalt verlangt, wenn sie zur Volksverhetzung wird, ist sie ein Fall für den Staatsanwalt. Den Film "Die Unschuld der Muslime" sollten die Historiker aber schon heute zu den Akten nehmen. Er und die mörderischen Folgen, die er bewirkte, geben ein blutiges Beispiel, was entsteht, wenn Dummheit und Hass zusammenstoßen."

Quelle: ntv.de

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