Akoholverbot in Freiburg gekippt "Preis der Freiheit"
28.07.2009, 20:32 UhrDie Presse lobt mehrheitlich die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs. Denn ist es eine Entscheidung für die Freiheit. Nun muss die Polizei wieder genauer hingucken und tätig werden, wenn Betrunkene auf öffentlichen Plätzen ausfällig werden. Dieser Meinung sind jedoch nicht alle.
"Der gute Zweck heiligt nicht jedes Mittel", konstatiert der Mannheimer Morgen. Indem der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof das Alkoholverbot in Freiburg gekippt hätte, sei dies "unmissverständlich klargestellt". Mit ihrem Urteil hätten die Richter den Kommunen "eine Lehrstunde in Verfassungsrecht" gegeben. Die Städte müssten offenbar daran erinnert werden, "dass die Freiheit der Bürger ein hohes Gut ist, auch wenn das zuweilen unangenehme Nebenwirkungen mit sich bringt". Nun müsse Freiburg wieder "auf herkömmliche Weise gegen Trinker und Schläger vorgehen. Das heißt: erhöhte Polizeipräsenz. Natürlich kostet das Geld. Aber das ist eben der Preis der Freiheit."
Auch die Märkische Oderzeitung erwähnt die Möglichkeiten der Polizei: "Bis gesetzliche Grundlagen da sind, können auch mit herkömmlichen Polizeimitteln wie Platzverweisen öffentliche Besäufnisse untersagt werden. Die Polizei muss daher in solchen Fällen nicht nur mehr hingucken, sondern auch etswas tun." Das Blatt zieht einen Vergleich: "Selbst bei kleinen Geschwindigkeitsüberschreitungen ist sie (die Polizei) ja oft nicht zimperlich."
Die Pforzheimer Zeitung verweist ebenfalls auf den Wert und den Preis der Freiheit. Das Blatt ist der Meinung, dass Freiburg "mit ihrem Alkoholverbot jeden unter Generalverdacht gestellt" hätte, "der abends auf einer Parkbank gemütlich ein Bier trinken will." Für das Verbot und die damit einhergehende - nur mögliche - Sicherheit sei "viel Freiheit geopfert worden - zu viel." Natürlich sollte der bestraft werden, der ausfällig werde – "aber bitte individuell, nicht pauschal. Verstärkte Polizeipräsenz und Entscheidungen im Einzelfall erfordern zwar Zeit und Geld. Aber sie sind der einzig richtige Weg. Unsere Freiheit sollte uns das wert sein."
Auch die Rhein-Neckar-Zeitung begrüßt die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs: "Es gibt bürgerliche Freiheitsrechte, die nicht abserviert werden dürfen, nur um einen kleinen Personenkreis, der diese Rechte maßlos überdehnt, besser in den Griff zu bekommen." Denn sei es von da nicht mehr weit, öffentlich falsches Singen – übertrieben formuliert – ebenso zu verbieten. Fazit: "Recht und Gesetz, die bei uns eine sehr hohe Differenzierung aufweisen, müssen schon konkret gegen jene angewandt werden, die andere in ihrer Freiheit beeinträchtigen. Auch wenn das mühsamer ist."
Einen kritischen Blick auf das Urteil wirft dagegen die Frankfurter Rundschau. Der Verfassungsrichter John Philipp Thurn hätte den "Sieg über den Verbotsstaat" davon getragen. Aber: "Es steht sehr in Frage, ob hier zu Recht gejubelt wird." Das Blatt meint, dass die Stadt Freiburg alles richtig gemacht hätte. "Es hat nicht nur die Keule geschwungen, es hat seine Ordnungskräfte geschult und es mit Prävention versucht. Und: Die Verbote haben wie in Marburg und anderswo durchaus Wirkung gezeigt. Nun kann Freiburg wieder nur reagieren, wenn bereits etwas passiert ist." So mache das Urteil "etwas ratlos".
Zusammengestellt von Julia Kreutziger
Quelle: ntv.de