Politik

BA-Reform ... wird im Eiltempo Gesetz

Als Konsequenz aus der sogenannten Statistik-Affäre bekommt die staatliche Arbeitsvermittlung nun private Konkurrenz. Vom 1. April an können Arbeitslose nach dreimonatiger Wartefrist bei der Stellensuche auch Privatvermittler einschalten, ohne dass sie dafür gesondert zur Kasse gebeten werden. Dies beschloss der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von SPD und Grünen.

Das neue Gesetz war im Eilverfahren durch die Gremien gebracht worden. Die Reform soll bereits zum 1. April greifen. Das Gesetz sieht vor, dass private Vermittler von Arbeitssuchenden im Erfolgsfall nur die staatliche Prämie in Form von Vermittlungsgutscheinen kassieren. Ausgeschlossen wurde, dass Jobsuchende, die sich nach dreimonatiger Suche an Private wenden, aus eigener Tasche für die Vermittlung bezahlen müssen.

Wer als privater Arbeitsvermittler seine Dienste Arbeitslosen anbieten will, muss künftig einen Gewerbeschein, jedoch keine Erlaubnis der Arbeitsverwaltung mehr vorweisen. Spätestens in zwei Jahren sollen nur noch private Vermittler mit Zertifikat tätig sein dürfen. Die Union bemängelte das Fehlen von Kontrollen und Mindeststandards für die Vermittlertätigkeit.

Um zu verhindern, dass Honorare für nur kurzfristige Beschäftigung gezahlt wird, soll nach dem nachgebesserten Gesetzentwurf ein privater Vermittler im Erfolgsfall den Gutschein zunächst nur zum Teil einlösen können. Die Restzahlung bekommt er sechs Monate später. Die PDS lehnte das Gesetz als "Einstieg in den Ausstieg aus der paritätisch finanzierten, solidarischen Arbeitslosenversicherung" ab.

Mit der Neuregelung verbunden ist ein personeller Neuanfang an der Spitze der Bundesanstalt für Arbeit. Der bisherige BA-Präsident Bernhard Jagoda scheidet wegen der Arbeitsamts-Affäre Ende März aus dem Amt.

Quelle: ntv.de

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