Ratgeber

Schritt für Schritt zum RauchverbotBlauer Dunst am Arbeitsplatz

26.04.2010, 10:10 Uhr

Vor zehn Jahren war die Welt für Raucher noch in Ordnung: Von wenigen Branchen abgesehen gab es kein Gesetz, das ihnen das Rauchen am Arbeitsplatz verboten hätte. Seitdem hat sich einiges geändert. Nichtraucherschutz hat in allen Bereichen Priorität - nicht nur im Büro.

Für die einen ist die Zigarette zwischendurch die perfekte Entspannung, den anderen stinkt der Qualm gewaltig. Im Büro gibt das schnell Streit. Denn dort prallen mitunter unvereinbare Ansichten aufeinander, wenn es ums Rauchen geht.

Das Gesetz schreibt Schutzmaßnahmen in einem Betrieb vor. "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alles zu tun, um Gefahr für das Leben und die Gesundheit abzuwenden", sagt der Rechtsanwalt Jürgen Nath. Das beziehe sich auf den Arbeitsplatz, aber auch auf Toiletten sowie Pausen- und Bereitschaftsräume.

Nichtraucherschutz geht vor

Heute ist unstrittig, dass Rauchen anderen schadet. "Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Passivrauchen schädlich ist", erklärt Nath. Im Mai 2009 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil (Az.: 9 AZR 241/08, Urteil vom 19.5.2009) bestätigt, dass jedem Arbeitnehmer ein tabakfreier Arbeitsplatz zusteht. Arbeitgeber müssten Beschäftigte soweit schützen, wie die "Natur der Dienstleistung" es gestattet.

Vorbei sind Zeiten, als in Büros oder auf Fluren unbehelligt dem Laster gefrönt werden durfte. "Das Leben für Raucher ist schwerer geworden", sagt Nath. Auch der Rechtsanwalt Torsten Lehmkühler findet, dass der Druck auf Raucher zugenommen hat. Das liege auch daran, dass immer mehr Arbeitgeber wirtschaftliche Nachteile des Rauchens sehen - etwa die Raucherpausen.

Raucher als Opfer?

Manche Raucher sprechen inzwischen von Diskriminierung. Im Internet finden sich Seiten von Raucherclubs, die rigide Verbote mit markigen Worten kommentieren. Auf der Seite "raucherclub.info" ist etwa zu lesen, Raucher seien zu einem "Minderheitenhäuflein verabscheuungswürdiger Menschen" zusammengedrängt worden.

Bis der Nichtraucherschutz eine so große Bedeutung erlangte, war es ein weiter Weg. Strikte Regeln gab es zunächst nur für Betriebe, die mit brennbaren Materialien hantierten oder Fleisch verarbeiteten. 2002 wurde der Schutz von Mitarbeitern auf die übrigen Bereiche des Arbeitslebens ausgedehnt. Fünf Jahre später verbot der Bund Rauchen in seinen Einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen. Es folgten Regelungen der Länder, die den Tabakgenuss an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr - also Gaststätten - auf verschiedene Weise einschränken.

Selbst im Einzelzimmer tabu

Die heutigen strengen Vorschriften im Betrieb gelten selbst für Einzelbüros von Rauchern. Es sei denn, es handelt sich um ein Büro, das sonst niemand betritt und von wo aus kein Rauch nach außen dringt. "Das dürfte in der Praxis aber nie der Fall sein", sagt Nath.

Eine pauschale Verteufelung des Rauchens lehnt der Jurist trotzdem ab: "Raucherpausen haben auch kommunikative Aspekte." So lernten sich zum Teil Kollegen kennen, die sich sonst nie über den Weg gelaufen wären. "Es hat eben alles zwei Seiten."

Rechtlos sind Raucher aber auch heutzutage nicht. Es muss Plätze bei der Arbeit geben, an denen Rauchen gestattet ist. Dem ist aber auch schon genüge getan, wenn das Qualmen außerhalb der Gebäude erlaubt wird. Im Klartext heißt das: Raucher müssen bei Wind und Wetter draußen stehen. "Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein Raucherzimmer einzurichten", sagt Lehmkühler. Es gebe auch keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen.

Quelle: dpa