Ratgeber

Bahncard kommt zu spät Darf man trotzdem ermäßigt buchen?

Die bestellte Bahncard kommt und kommt nicht. Doch statt bei der Bahn nachzuhaken, bucht eine Kundin einfach den Bahncard-Tarif und legt die Bahncard später vor. So geht es nicht, findet die Bahn und fordert einen erhöhten Fahrpreis.

Die Bahncard wird teurer. Wer sie noch zum alten Preis haben möchte, muss bis zum 10. Dezember einen Antrag stellen. (Bild: Frank Rumpenhorst/dpa)

Wenn die Bahncard nicht rechtzeitig ankommt, sollte man Druck machen.

Die Bahncard ist gebucht und bezahlt – nur noch nicht da. Darf man trotzdem zum Bahncard-Tarif reisen? Mit dieser Frage hat sich jetzt das Amtsgericht München auseinandergesetzt. Die Bahn hatte gegen eine Kundin geklagt, die sich weigerte, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu bezahlen (Az.: 173 C 21023/12).

Die Münchnerin hatte Ende Januar 2012 eine Jahresbahncard 50 gebucht. Wie üblich erhielt sie zunächst eine vorläufige Bahncard 50 zum Ausdrucken, die bis zum 19.03.12 gültig war. Die Übersendung der eigentlichen Karte ließ aber auf sich warten. Ende April kaufte die Frau einen Fahrschein nach Düsseldorf - zu Bahncard-Konditionen. Bei der Kontrolle zeigte sie das Ticket zusammen mit der abgelaufenen vorläufigen Bahncard. Damit kam sie aber nicht durch: Der Schaffner berechnete einen erhöhten Fahrpreis von 109 Euro. Die Frau sei schließlich ohne gültigen Fahrausweis unterwegs gewesen.

Die Kundin zahlte jedoch nicht, sondern legte der Deutschen Bahn später die Bahncard 50 vor. Das war allerdings erst im Juli, als die Karte endlich angekommen war. Zu spät, in den Augen der Bahn. Zwar müssen "Schwarzfahrer", die ein gültiges Ticket nachreichen, nur sieben Euro Verwaltungsgebühr zahlen. Dafür haben sie aber nur eine Woche Zeit. Die Bahn verlangte deshalb weiterhin 109 Euro von der Frau.

Zu viel, fand der zuständige Richter. Die Kundin müsse nur sieben Euro zahlen. Die Frist von einer Woche gelte im Fall der Bahncard-Zusendung nicht, da die Einhaltung nicht in der Sphäre des Kunden liege. Müsste die Reisende, die ja schon die Bahncard bezahlt hatte, den vollen Fahrpreis entrichten, dann sei dies ein Verstoß gegen Treu und Glauben. Auf den sieben Euro bleibt die Frau trotzdem sitzen. Schließlich hätte sie sich darum kümmern müssen, dass die Bahncard noch rechtzeitig ankommt.

Quelle: ntv.de, ino

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