Unfall unter Alkohol Eine Teilschuld gibt's nicht immer
07.01.2008, 08:42 UhrWird ein betrunkener Autofahrer vollkommen schuldlos in einen Unfall verwickelt, trägt er keine Teilschuld. Voraussetzung ist, dass auch ein nüchterner Fahrer den Unfall nicht mehr hätte verhindern können. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die zur Verfügung stehende Reaktionszeit zu gering für ein Ausweichmanöver oder eine Vollbremsung ist. Unabhängig von dem Freispruch bei der Teilschuld muss der alkoholisierte Fahrer mit einem Bußgeld und dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.
Grundlage hierfür ist ein Urteil des Amtsgerichts Landstuhl, bei dem ein Autofahrer mit 1,58 Promille auf einer Vorfahrtsstraße mit einem Fahrzeug zusammenstieß. Der Unfallgegner bog aus einer untergeordneten Straße auf die Vorfahrtsstraße ein und löste so den Zusammenprall aus. Da auch ein so genannter Idealfahrer mangels Reaktionszeit nach Ansicht des Gerichts keine Notbremsung mehr hätte vollziehen können, trägt der Unfallgegner die alleinige Schuld (AG Landstuhl, Az: 1 O 806/06).
Quelle: ntv.de