Geld zurückfordernEntgelt für Zwangskontoauszug unzulässig
Einige Banken verschicken unaufgefordert Kontoauszüge und erheben dafür Gebühren. Doch das ist nicht rechtens, wenn Kunden ihre Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker abholen oder online abrufen können.
Geldinstitute dürfen von Kunden keine Gebühren für Zwangskontoauszüge einfordern. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt hin. Denn die Übersendung der nicht abgerufenen Kontoauszüge liege im Interesse der Bank, befanden die Richter (Az.: 2-25 O 260/10). Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig, da die Deutsche Bank auf die Einlegung der Berufung verzichtet hat.
Laut den Geschäftsbedingungen des Geldinstituts bekamen Kunden den Kontoauszug per Post zugesandt, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker selbst abholten. Für die Zusendung sollten die Kunden ein Entgelt von 1,94 Euro zahlen. Ähnliche Gebührenklauseln für sogenannte Zwangskontoauszüge werden von zahlreichen anderen Banken und Sparkassen verwendet.
Die Verbraucherschützer mahnten anhand des Urteils erfolgreich eine Sparkasse ab. Diese hatte für das Erstellen eines Zwangskontoauszuges pro Auszug ein Entgelt in Höhe von 1,00 Euro vom Kunden gefordert.
Nach Ansicht der Richter in Frankfurt ist eine Bank aber verpflichtet, in bestimmten Zeitabständen Rechnungsabschlüsse zu fertigen und dem Kunden zu übermitteln. Dieser Verpflichtung kommen die Kreditinstitute dadurch nach, dass sie dem Kunden die Möglichkeit zum kostenfreien Abholen der Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker oder im Wege des Onlineabrufes bieten. Porto für das Übersenden eines Zwangskontoauszuges sind allerdings zulässig.
Ausnahmen gelten nur dann, wenn beispielsweise ein Kunde häufigere Zusendungen oder gesonderte Informationen ausdrücklich verlangt und diese über den Inhalt der gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Die Verbraucherschützer raten Kunden, die von ihrer Bank auf der Grundlage solcher Geschäftsbedingungen mit Entgelten für die Zusendung von Zwangskontoauszügen belastet werden, sollten diese von ihrer Bank zurückfordern.