Geschrei und GebrüllExzesse vor Gericht
Spektakuläre Prozesse sind Publikumsmagneten. Große Kriminalfälle und Strafverfahren mit berühmten Angeklagten locken Zuschauer an. Richter beklagen, dass die Störungen zugenommen haben.
Spektakuläre Prozesse sind Publikumsmagneten. Große Kriminalfälle und Strafverfahren mit berühmten Angeklagten locken Zuschauer oft in Scharen in die Gerichtssäle. Dabei gelten für Beobachter strenge Regeln. Und immer weniger von ihnen wissen das offenbar. Richter beklagen, dass die Störungen zugenommen haben.
Dabei kann das Stören einer Gerichtsverhandlung dem Verursacher eine Menge Ärger einbringen: "Man wundert sich schon sehr darüber, dass die Zahl der Zwischenrufe zunimmt", sagt Hanspeter Teetzmann, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbundes (DRB) und Direktor des Amtsgerichts in Delmenhorst. Der Jurist führt das vor allem auf den schlechten Einfluss von Gerichtsendungen im Fernsehen zurück.
Zuschauer, Angeklagte und Zeugen reden dort oft wild durcheinander und beschimpfen sich nicht selten sogar - unschöne Sitten, die einige Besucher offenbar zunehmend auch in echten Verhandlungssälen zum Maßstab nehmen. Das hat auch die 70-jährige Helgrid Allert aus Hamburg schon erlebt: "Ich habe das Gefühl, dass viele nicht wissen, wie man sich dort verhält." Sie schaut bei Prozessen hin und wieder zu. "Ich wollte mal sehen, wie das so funktioniert", mit diesen Worten erinnert sie sich an ihren ersten Besuch im Gericht. "Sie müssen sich ganz still und diszipliniert verhalten." Aber viele sähen wohl zu viele Kinofilme.
Regeln des Gerichtsverfassungsgesetz
Was Prozess-Zuschauer dürfen und was sie lieber lassen sollten, regelt in Deutschland das Gerichtsverfassungsgesetz. Es erlaubt Richtern, "ungebührliches" oder "die Würde des Gerichts verletzendes" Verhalten zu ahnden und damit einen ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen zu gewährleisten. Das richtet sich zunächst gegen alle Handlungen, die die Wahrheitssuche stören oder Prozessbeteiligte einschüchtern könnten. Unmuts- oder Beifallskundgebungen, Zwischenrufe, abfällige Gesten oder gar Drohungen sind also tabu - egal, wie emotional die Verhandlung auch sein mag.
Als vor dem Landgericht Wuppertal vor kurzem der Prozess um den grausamen Tod eines Pflegekindes stattfand, wies das Gericht die Zuschauer zu Beginn eigens darauf hin, dass es solche Einmischungen nicht tolerieren würde, erläutert Gerichtssprecher Michael Börsch. "Es hat dann auch keine Störungen gegeben." Die Würde des Gerichts verletzen können Besucher aber auch, ohne dass sie sich laut in einen Prozess einschalten.
Eine Missachtung liegt unter anderem auch dann vor, wenn Beobachter wichtige Gepflogenheiten und Respektsbezeugungen verweigern. So müssen sich die Anwesenden etwa erheben, wenn die Richter den Raum betreten, ein Urteil verkünden oder einen Prozessbeteiligten vereidigen. Wenig Spaß verstehen Gerichte auch, wenn Zuschauer mit dem Handy im Verhandlungssaal telefonieren, entgegen der Vorschrift ihre Mützen oder Hüte aufbehalten, laut mit der Saaltür knallen oder während der Verhandlung auf den Zuschauerbänken essen und trinken.
Freizügige Kleidung verpönt
Auch allzu freizügige und unangemessene Kleidung kann daneben sein, wie Teetzmann erläutert: "Wer in Badelatschen und kurzer Hose erscheint, der muss damit rechnen, dass der Richter ihn wieder nach Hause schickt." Dabei gebe es allerdings eine Grauzone, die von verschiedenen Gerichten unterschiedlich interpretiert wird. "Das ist immer auch ein bisschen von den Gesamtumständen einer Verhandlung abhängig", sagt Börsch.
Darauf sollten es Zuschauer aber besser nicht ankommen lassen. Denn das Gerichtsverfassungsgesetz sieht für "Ungebühr" und "Ungehorsam" empfindliche Maßnahmen vor. So können Störer auf Geheiß der Richter von Justizwachtmeistern oder der Polizei aus dem Sitzungszimmer entfernt und bis zu eine Woche lang in Ordnungshaft genommen werden, falls sie sich Anordnungen widersetzen.
Und wer die Würde des Gerichts in "grob unangemessener Weise" verletzt, kann zusätzlich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden. Entsprechende Beschlüsse können Gerichte sofort während der Verhandlung fällen, notfalls auch mehrmals hintereinander. Und auch wenn derart hohe Strafen eine seltene Ausnahme bei besonders heftigen Fällen sein mögen, sind Ordnungsgelder von 100 Euro in der Praxis schon bei kleineren Verfehlungen üblich. Und sie werden von Gerichten gern zur Unterbindung ungehörigen Verhaltens eingesetzt, wie Teetzmann sagt: "Das geht schnell ins Geld, und das soll es auch."
Am Eingang wird streng kontrolliert
Eine Reihe von Besonderheiten müssen Besucher von Strafprozessen schon vor Betreten des Gerichtssaals beachten. Am Eingang der meisten Strafjustizgebäude gibt es aus Sicherheitsgründen penible Kontrollen. Alle potenziell gefährlichen und als Waffe einsetzbaren Gegenstände müssen abgegeben werden. Dazu zählen außer Messern oder Scheren auch Glasflaschen und kleine Elektrogeräte, die möglicherweise als Zündquellen für Sprengstoffe dienen könnten.
Auch Alkohol ist im Gerichtsgebäude tabu, ebenso Laptops, Handys, Fotoapparate, Kameras oder Tonbandgeräte. Denn auch wenn fast alle Verfahren prinzipiell öffentlich sind, ist das Aufnehmen und Mitschneiden der Verhandlungen streng untersagt.